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E-Rechnung Zentrale

BR-56

USt-IdNr. des Steuervertreters (BT-63) fehlt

Ein Steuervertreter (BG-11) muss mit seiner USt-IdNr. (BT-63) angegeben werden.

Regelwerk
EN 16931 (CEN)
Stufe
Fehler
Betroffene Felder
BT-63, BG-11
Originaltext der Meldung
[BR-56]-Each Seller tax representative party (BG-11) shall have a Seller tax representative VAT identifier (BT-63).

Was bedeutet BR-56?

Jeder Steuervertreter (BG-11) muss seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (BT-63) enthalten.

UBL: cac:TaxRepresentativeParty/cac:PartyTaxScheme/cbc:CompanyID mit cac:TaxScheme/cbc:ID = VAT. CII: ram:SellerTaxRepresentativeTradeParty/ram:SpecifiedTaxRegistration/ram:ID mit schemeID="VA".

Der Steuervertreter tritt steuerlich an die Stelle des Verkäufers; seine USt-IdNr. ist deshalb zwingend. In CII wird nur eine Nummer mit schemeID="VA" erkannt.

Die Nummer beginnt mit dem Länderpräfix (BR-CO-09).

Typische Ursachen

  • schemeID FC statt VA
  • TaxScheme fehlt
  • USt-IdNr. nicht gepflegt

So beheben Sie den Fehler

  1. Ergänzen Sie die USt-IdNr. inkl. Länderpräfix (z. B. DE123456789).
  2. UBL: TaxScheme VAT setzen; CII: schemeID="VA".
Wo die Regel prüft (XPath)
UBL
cac:TaxRepresentativeParty
CII
//ram:SellerTaxRepresentativeTradeParty

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