BR-56
USt-IdNr. des Steuervertreters (BT-63) fehlt
Ein Steuervertreter (BG-11) muss mit seiner USt-IdNr. (BT-63) angegeben werden.
- Regelwerk
- EN 16931 (CEN)
- Stufe
- Fehler
- Betroffene Felder
- BT-63, BG-11
[BR-56]-Each Seller tax representative party (BG-11) shall have a Seller tax representative VAT identifier (BT-63).
Was bedeutet BR-56?
Jeder Steuervertreter (BG-11) muss seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (BT-63) enthalten.
UBL: cac:TaxRepresentativeParty/cac:PartyTaxScheme/cbc:CompanyID mit cac:TaxScheme/cbc:ID = VAT. CII: ram:SellerTaxRepresentativeTradeParty/ram:SpecifiedTaxRegistration/ram:ID mit schemeID="VA".
Der Steuervertreter tritt steuerlich an die Stelle des Verkäufers; seine USt-IdNr. ist deshalb zwingend. In CII wird nur eine Nummer mit schemeID="VA" erkannt.
Die Nummer beginnt mit dem Länderpräfix (BR-CO-09).
Typische Ursachen
- schemeID FC statt VA
- TaxScheme fehlt
- USt-IdNr. nicht gepflegt
So beheben Sie den Fehler
- Ergänzen Sie die USt-IdNr. inkl. Länderpräfix (z. B.
DE123456789). - UBL:
TaxSchemeVATsetzen; CII:schemeID="VA".
Wo die Regel prüft (XPath)
- UBL
- cac:TaxRepresentativeParty
- CII
- //ram:SellerTaxRepresentativeTradeParty
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