Leitweg-ID: Was sie ist und wie Sie sie richtig verwenden
Die Leitweg-ID adressiert E-Rechnungen an Behörden. Aufbau, Prüfziffer nach Modulo 97, Feld BT-10 und warum Sie im B2B-Geschäft keine brauchen.
Aktualisiert am Allgemeine Information, keine Steuerberatung
Die Leitweg-ID ist die Empfängeradresse für E-Rechnungen an Behörden und andere öffentliche Auftraggeber. Sie steht im Feld BT-10 (Buyer reference) und wird Ihnen vom Auftraggeber mitgeteilt. Für Rechnungen an Unternehmen brauchen Sie keine Leitweg-ID.
Die Leitweg-ID wurde von Bund und Ländern für die Rechnungsstellung an die öffentliche Verwaltung eingeführt (B2G, „Business to Government“). Rechtsgrundlage auf Bundesebene ist die E-Rechnungsverordnung (ERechV); sie nennt die Leitweg-ID in § 5 als Pflichtangabe. Die Länder haben eigene Verordnungen.
Aufbau der Leitweg-ID
Eine Leitweg-ID hat drei Teile, getrennt durch Bindestriche:
04011000 - 1234512345 - 06
└──┬───┘ └────┬───┘ └┬┘
Grob- Fein- Prüf-
adressierung adressierung ziffer
| Teil | Pflicht? | Länge | Inhalt |
|---|---|---|---|
| Grobadressierung | ja | 2 bis 12 Ziffern | Bundesland bzw. Bund, ggf. Regierungsbezirk, Landkreis, Gemeinde (nach dem Regionalschlüssel) |
| Feinadressierung | nein | bis 30 Zeichen, A–Z und 0–9 | Dienststelle oder Abteilung, frei von Bund oder Land festgelegt |
| Prüfziffer | ja | 2 Ziffern | berechnet nach ISO/IEC 7064 Modulo 97-10 |
Mit Bindestrichen ist eine Leitweg-ID zwischen 5 und 46 Zeichen lang. Die ersten beiden Ziffern bezeichnen das Land: 01 Schleswig-Holstein, 02 Hamburg, 03 Niedersachsen, 04 Bremen, 05 Nordrhein-Westfalen, 06 Hessen, 07 Rheinland-Pfalz, 08 Baden-Württemberg, 09 Bayern, 10 Saarland, 11 Berlin, 12 Brandenburg, 13 Mecklenburg-Vorpommern, 14 Sachsen, 15 Sachsen-Anhalt, 16 Thüringen, 99 Bund.
Die Prüfziffer selbst nachrechnen
Die KoSIT-Spezifikation beschreibt das Verfahren am Beispiel 04011000-1234512345:
- Grob- und Feinadressierung ohne Bindestriche aneinanderhängen:
040110001234512345 - Buchstaben in Zahlen umwandeln (A = 10, B = 11 … Z = 35). Im Beispiel gibt es keine.
- Zwei Nullen anhängen:
04011000123451234500 - Rest bei Division durch 97 berechnen: 92
- 98 minus Rest: 98 − 92 = 06
Ergebnis: 04011000-1234512345-06. Zur Kontrolle einer vorhandenen ID hängen Sie alle Teile ohne Bindestriche aneinander und teilen durch 97. Bleibt Rest 1, ist die Prüfziffer richtig. Das erkennt Tippfehler, sagt aber nicht, ob die ID wirklich vergeben ist. Erstellen können Sie die Rechnung anschließend mit dem XRechnung-Generator.
Wo die Leitweg-ID in der XRechnung steht
Das Feld heißt in der Norm EN 16931 BT-10 Buyer reference. In den beiden XML-Syntaxen:
UBL:
<cbc:BuyerReference>04011000-1234512345-06</cbc:BuyerReference>
CII (auch ZUGFeRD im Profil XRECHNUNG):
<ram:ApplicableHeaderTradeAgreement>
<ram:BuyerReference>04011000-1234512345-06</ram:BuyerReference>
...
</ram:ApplicableHeaderTradeAgreement>
Typische Fehler: die Leitweg-ID im Feld für die Bestellnummer (BT-13) statt in BT-10, Leerzeichen statt Bindestriche, oder die Leitweg-ID nur im Freitext. Fehlt BT-10 ganz, meldet der Validator BR-DE-15.
Für den Versand über Peppol ist die Leitweg-ID zusätzlich als Empfänger-Kennung registriert (ISO/IEC 6523, Code 0204). Die Peppol-ID des Empfängers kann von der Leitweg-ID in BT-10 abweichen; sie wird Ihnen dann gesondert mitgeteilt.
Rechnungen an Bundesbehörden: was zusätzlich gilt
Die ERechV verlangt für Rechnungen an den Bund neben den umsatzsteuerlichen Angaben (§ 5 ERechV):
- Leitweg-ID
- Bankverbindung
- Zahlungsbedingungen
- E-Mail-Adresse (oder De-Mail-Adresse) des Rechnungsstellers
- Lieferantennummer und Bestellnummer, wenn Ihnen diese bei der Beauftragung genannt wurden
Übermittelt wird über ein Verwaltungsportal des Bundes. Seit September 2025 empfängt die Bundesverwaltung E-Rechnungen über eine zentrale Plattform, die OZG-RE; die frühere ZRE wurde damit zusammengeführt. Die Plattform erfordert eine einmalige, kostenlose Registrierung und bietet Weberfassung, Upload, E-Mail und Peppol als Übertragungswege.
Ausnahme: Rechnungen nach Direktaufträgen bis 1.000 € müssen gegenüber dem Bund nicht elektronisch gestellt werden (§ 3 Abs. 3 ERechV).
Länder und Kommunen
Jedes Bundesland hat eigene Regeln zur E-Rechnung an seine Verwaltung, mit eigenen Portalen, Fristen und Betragsgrenzen. Die Leitweg-ID-Systematik ist bundesweit gleich, die Feinadressierung legt aber jedes Land selbst fest. Klären Sie mit dem Auftraggeber:
- welche Leitweg-ID gilt (bei großen Behörden oft je Abteilung verschieden),
- über welches Portal oder welchen Weg die Rechnung kommen soll,
- ob neben XRechnung auch ZUGFeRD im Profil XRECHNUNG angenommen wird.
Verhältnis zur umsatzsteuerlichen E-Rechnungspflicht
Die Pflicht nach der ERechV und die Pflicht nach dem UStG gelten nebeneinander, ohne Rangverhältnis. Handelt eine Behörde nicht unternehmerisch, greift das UStG gar nicht, die ERechV aber schon. Wo beide gelten, ist die strengere Regel maßgeblich (BMF-Schreiben vom 15.10.2026, Rn. 25). Beispiel: Nach UStG dürfen Rechnungen bis 250 € als Papier kommen, nach ERechV ist die Grenze 1.000 € für Direktaufträge. Über 1.000 € gilt also beim Bund immer die E-Rechnung, auch wenn Sie 2027 nach UStG noch eine PDF schicken dürften.
Checkliste: Rechnung an eine Behörde
- Leitweg-ID vom Auftraggeber erhalten und Prüfziffer kontrolliert
- Leitweg-ID in BT-10, nicht in BT-13 oder im Freitext
- Format XRechnung 3.0 (oder ZUGFeRD-Profil XRECHNUNG, falls zugelassen)
- Bankverbindung (BG-16/BG-17), Zahlungsbedingungen (BT-20), Ihre E-Mail-Adresse und Kontaktperson angegeben
- Bestell- und Lieferantennummer eingetragen, falls vorhanden
- Datei mit dem XRechnung-Validator geprüft, keine Fehler
- Registrierung im Portal des Auftraggebers erledigt
Mehr zum Format lesen Sie unter XRechnung. Eine fertige Beispieldatei mit Leitweg-ID finden Sie unter E-Rechnung Beispiel.
Quellen
- KoSIT: Leitweg-ID Formatspezifikation Version 2.0.2 (28.07.2021)
- E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV), § 3
- E-Rechnungsverordnung des Bundes (ERechV), § 5
- E-Rechnung Bund: zentrale Rechnungseingangsplattform OZG-RE
- BMF: Fragen und Antworten zur E-Rechnung, Fragen 4a und 6
- BMF-Schreiben vom 15.10.2026 (Verhältnis zur öffentlichen Verwaltung, Rn. 24 f.)
Häufige Fragen
Was ist eine Leitweg-ID?
Eine Adresse für E-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. Sie sagt der Rechnungseingangsplattform, an welche Behörde oder Dienststelle die Rechnung weitergeleitet wird. Aufgebaut ist sie aus Grobadressierung, optionaler Feinadressierung und zweistelliger Prüfziffer, z. B. 04011000-1234512345-06.
Wo bekomme ich die Leitweg-ID?
Vom öffentlichen Auftraggeber, in der Regel mit dem Auftrag oder der Bestellung. Ein öffentliches Verzeichnis aller Leitweg-IDs gibt es nicht, weil Bund und Länder sie selbst vergeben. Fehlt sie, fragen Sie bei der beauftragenden Stelle nach.
Brauche ich eine Leitweg-ID für Rechnungen an Unternehmen?
Nein. Laut BMF ist im B2B-Bereich keine Leitweg-ID erforderlich. Das Feld BT-10 (Buyer reference), in dem sie bei Behörden steht, ist in XRechnung zwar Pflicht, im B2B-Geschäft genügt umsatzsteuerlich aber ein Platzhalter wie „-“ oder eine Referenz Ihres Kunden.
Brauche ich eine eigene Leitweg-ID?
Nein. Die Leitweg-ID gehört immer dem Rechnungsempfänger, also der Behörde. Als Lieferant tragen Sie die ID Ihres Auftraggebers ein.
In welches Feld kommt die Leitweg-ID?
In BT-10 (Buyer reference). In XRechnung UBL ist das cbc:BuyerReference, in CII ram:BuyerReference im Bereich ApplicableHeaderTradeAgreement. Fehlt sie, meldet der Validator BR-DE-15.
Wie prüfe ich, ob eine Leitweg-ID gültig ist?
Über die Prüfziffer nach ISO/IEC 7064 Modulo 97-10, wie bei der IBAN. Entfernen Sie die Bindestriche, ersetzen Sie Buchstaben durch Zahlen (A=10 bis Z=35) und teilen Sie die Zahl durch 97. Bleibt Rest 1, ist die Prüfziffer korrekt. Ob die ID tatsächlich vergeben ist, zeigt diese Rechnung nicht.
Ab welchem Betrag brauche ich bei Bundesbehörden eine E-Rechnung?
Nach § 3 Abs. 3 ERechV sind Rechnungen nach Direktaufträgen bis 1.000 € von der Pflicht zur elektronischen Rechnung an den Bund ausgenommen. Länder und Kommunen haben eigene Regeln mit teils anderen Grenzen.