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E-Rechnung Zentrale

E-Rechnung prüfen und öffnen

Legen Sie eine XRechnung oder ZUGFeRD-Datei ab. Sie sehen sofort, ob sie gültig ist, und können sie als lesbare Rechnung ansehen. Die Datei verlässt dabei nie Ihren Browser.

E-Rechnung hier ablegen

XRechnung (UBL oder CII), ZUGFeRD und Factur-X als XML oder PDF. Gern auch mehrere Dateien auf einmal.

Ihre Rechnung verlässt nie Ihren Browser. Prüfung und Anzeige laufen auf Ihrem Gerät, es wird nichts hochgeladen oder gespeichert.

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E-Rechnung erstellen

ZUGFeRD-PDF oder XRechnung ausfüllen. Vor dem Download wird die Datei geprüft.

Beispiele herunterladen

Gültige Musterdateien: XRechnung UBL, XRechnung CII und ZUGFeRD-PDF.

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Jede Prüfregel von BR-DE-15 bis BR-CO-15 auf Deutsch erklärt, mit Lösung.

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Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format. Alle Angaben stehen als Datenfelder in einer XML-Datei: Rechnungsnummer, Verkäufer, Käufer, Positionen, Steuersätze, Summen und Zahlungsdaten. Eine Buchhaltungssoftware kann diese Felder ohne Abtippen übernehmen.

Eine PDF-Datei, ein Scan oder ein Foto ist keine E-Rechnung, auch wenn sie per E-Mail kommt. Das Umsatzsteuergesetz nennt solche Rechnungen „sonstige Rechnungen“. Maßgeblich ist die europäische Norm EN 16931: Eine E-Rechnung muss ihr entsprechen oder mit ihr kompatibel sein (§ 14 Abs. 1 UStG).

Die beiden Formate in Deutschland

XRechnung ZUGFeRD
Aufbau reine XML-Datei PDF-Datei mit eingebetteter XML
Für Menschen lesbar nur mit Viewer ja, die PDF zeigt die Rechnung
Syntax UBL oder CII CII
Typischer Einsatz Rechnungen an Behörden, zunehmend B2B B2B, besonders im Mittelstand
Aktuelle Version XRechnung 3.0.2 ZUGFeRD 2.5.2 (identisch mit Factur-X)

Beide Formate erfüllen die EN 16931, wenn das richtige Profil gewählt ist. Bei ZUGFeRD gelten die Profile MINIMUM und BASIC WL nicht als E-Rechnung, weil ihnen Pflichtangaben fehlen. Mehr dazu im Vergleich XRechnung oder ZUGFeRD.

Wer muss E-Rechnungen nutzen?

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können. Ausstellen müssen Unternehmen sie an andere inländische Unternehmen ab dem 1. Januar 2027, wenn ihr Gesamtumsatz 2026 über 800.000 € lag, alle übrigen ab dem 1. Januar 2028. Kleinunternehmer nach § 19 UStG, Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und Fahrausweise sind vom Ausstellen ausgenommen. Die Details und Übergangsregeln stehen im Ratgeber zur E-Rechnungspflicht.

Was Sie hier tun können

  • Prüfen: Der Validator zeigt, ob eine XRechnung oder ZUGFeRD-Datei alle Regeln erfüllt. Jeder Fehler steht mit Regelnummer, deutscher Erklärung und einem Link zur passenden Seite in den Fehlercodes.
  • Öffnen: Die Rechnung erscheint als lesbares Dokument mit Positionen, Steuer, Summen und Bankverbindung. Sie können sie drucken oder als PDF speichern.
  • Erstellen: Mit dem Rechnungsersteller schreiben Sie eine ZUGFeRD-PDF oder eine XRechnung. Die Datei wird vor dem Download geprüft.
  • Beispiele: Gültige Beispieldateien zum Ansehen und Herunterladen.

Wie die Prüfung funktioniert

Geprüft wird mit der offiziellen Validator-Konfiguration der KoSIT für XRechnung 3.0.2 (Stand 02.09.2026). Sie enthält die CEN-Regeln der EN 16931 in Version 1.3.16 und die XRechnung-Schematron-Regeln 2.6.0. Diese Regeln laufen vollständig in Ihrem Browser:

  1. Die Datei wird gelesen. Bei einer PDF holt das Werkzeug die eingebettete XML heraus (zum Beispiel factur-x.xml).
  2. Format, Profil und Version werden erkannt, etwa „XRechnung 3.0, UBL“ oder „ZUGFeRD EN16931“.
  3. Das XML Schema (UBL 2.1 oder UN/CEFACT CII D16B) wird geprüft.
  4. Danach folgen die Geschäftsregeln der EN 16931 und, bei XRechnung, die deutschen Regeln der KoSIT.

Wir haben das Ergebnis mit dem offiziellen KoSIT-Validator 1.6.3 abgeglichen. Für die Testdateien der KoSIT und unsere eigenen Testrechnungen stimmten Urteil und Regelnummern überein.

Ihre Daten bleiben bei Ihnen

Viele Online-Validatoren laden die Rechnung auf einen Server. Hier nicht: Die Prüfregeln werden einmal in Ihren Browser geladen, danach passiert alles auf Ihrem Gerät. Es gibt keine Anmeldung und keine Begrenzung der Prüfungen. Sie können auch mehrere Dateien auf einmal ablegen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen E-Rechnung und PDF-Rechnung?

Eine E-Rechnung enthält alle Angaben als strukturierte XML-Daten nach der Norm EN 16931. Eine reine PDF-Rechnung ist ein Bild der Rechnung und gilt rechtlich als sonstige Rechnung. Eine ZUGFeRD-Datei ist eine PDF mit eingebetteter XML und damit eine E-Rechnung.

Wird meine Rechnung beim Prüfen hochgeladen?

Nein. Die Prüfregeln werden in Ihren Browser geladen und dort ausgeführt. Die Rechnungsdatei wird weder übertragen noch gespeichert.

Welche Dateien kann ich prüfen?

XRechnung als UBL (Invoice und CreditNote) oder CII, ZUGFeRD und Factur-X als PDF oder XML sowie andere Rechnungen nach EN 16931. ZUGFeRD 1.0 wird erkannt, ist aber veraltet.

Ist das Prüfergebnis verbindlich?

Verwendet werden dieselben offiziellen Regeln wie im KoSIT-Validator. Ob ein Empfänger eine Rechnung annimmt, entscheidet er selbst, und ob ein Fehler steuerlich relevant ist, hängt vom Einzelfall ab. Das Werkzeug ersetzt keine Steuerberatung.

Kostet die Nutzung etwas?

Nein. Prüfen, Anzeigen und Erstellen sind kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Begrenzung der Anzahl.

Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?

Ab 1. Januar 2027, wenn Ihr Gesamtumsatz 2026 über 800.000 € lag, sonst ab 1. Januar 2028. Empfangen müssen alle Unternehmen E-Rechnungen schon seit 1. Januar 2025.

Was mache ich mit einer XML-Datei, die ich nicht öffnen kann?

Legen Sie sie oben in das Feld. Sie sehen die Rechnung dann lesbar mit allen Positionen und Zahlungsdaten und können sie drucken oder als PDF speichern.