ZUGFeRD-Rechnung: PDF und XML in einer Datei
Was eine ZUGFeRD-Rechnung ist, welche Profile als E-Rechnung zählen, wie Sie das XML im PDF prüfen und was bei Abweichungen zwischen PDF und XML gilt.
Aktualisiert am Allgemeine Information, keine Steuerberatung
Eine ZUGFeRD-Rechnung ist eine PDF-Datei, in der eine XML-Datei mit allen Rechnungsdaten steckt. Ihr Kunde sieht eine normale Rechnung, seine Buchhaltungssoftware liest die Daten direkt aus dem XML. Ab Version 2.0.1 und in den Profilen BASIC, EN 16931, EXTENDED oder XRECHNUNG erfüllt ZUGFeRD die E-Rechnungspflicht.
Der Name steht für „Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland“. Herausgeber ist das FeRD, das bei der AWV angesiedelt ist. Seit Version 2.1 ist ZUGFeRD technisch identisch mit dem französischen Format Factur-X.
So ist eine ZUGFeRD-Datei aufgebaut
| Bestandteil | Inhalt | Wer liest es |
|---|---|---|
| PDF/A-3-Dokument | Rechnungsbild mit Logo, Anschrift, Positionen | Menschen |
| Eingebettete XML-Datei | Strukturierte Daten nach UN/CEFACT Cross Industry Invoice (CII) | Software |
| XMP-Metadaten | Kennzeichnung als ZUGFeRD/Factur-X, Profilname, Dateiname des XML | Software |
Die XML-Datei heißt seit ZUGFeRD 2.1 factur-x.xml, im Profil XRECHNUNG xrechnung.xml. Ältere Dateien nach 2.0 enthalten zugferd-invoice.xml, Dateien nach ZUGFeRD 1.0 ZUGFeRD-invoice.xml. Version 1.0 erfüllt die heutigen Anforderungen nicht.
Ein Ausschnitt aus einem typischen factur-x.xml im Profil EN 16931:
<rsm:ExchangedDocumentContext>
<ram:GuidelineSpecifiedDocumentContextParameter>
<ram:ID>urn:cen.eu:en16931:2017</ram:ID>
</ram:GuidelineSpecifiedDocumentContextParameter>
</rsm:ExchangedDocumentContext>
<rsm:ExchangedDocument>
<ram:ID>RE-2026-0147</ram:ID> <!-- BT-1 Rechnungsnummer -->
<ram:TypeCode>380</ram:TypeCode> <!-- BT-3 Handelsrechnung -->
<ram:IssueDateTime>
<udt:DateTimeString format="102">20261106</udt:DateTimeString> <!-- BT-2 -->
</ram:IssueDateTime>
</rsm:ExchangedDocument>
Die Zeile GuidelineSpecifiedDocumentContextParameter/ID verrät das Profil. Welche Kennungen es gibt, steht im Ratgeber ZUGFeRD-Format: Profile und Versionen.
Welche Profile als E-Rechnung zählen
| Profil | Zulässig als E-Rechnung (B2B Inland)? | Typischer Einsatz |
|---|---|---|
| MINIMUM | Nein | nur Buchungshilfe, keine Positionen |
| BASIC WL | Nein | Kopf- und Summendaten ohne Positionen |
| BASIC | Ja | einfache Rechnungen mit Positionen |
| EN 16931 (früher COMFORT) | Ja | Standard für die meisten Unternehmen |
| EXTENDED | Ja | komplexe Fälle, mehr Felder als die Norm |
| XRECHNUNG | Ja | erfüllt zusätzlich die deutschen XRechnung-Regeln, für Behörden |
Das BMF nennt ausdrücklich „ZUGFeRD ab der Version 2.0.1 – ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC-WL“ als zulässig (Abschn. 14.1 Abs. 14 UStAE). Im Alltag ist EN 16931 die sichere Wahl. Wenn Sie auch an Behörden liefern, nehmen Sie XRECHNUNG, damit eine Datei für beide Kundengruppen passt.
Das XML gilt, nicht das PDF
Bis Ende 2024 ging bei Abweichungen das PDF vor. Seit Einführung der Pflicht ist es umgekehrt: Der strukturierte Teil ist der „führende Teil“ der Rechnung (Abschn. 14.4 UStAE in der Fassung des BMF-Schreibens vom 15.10.2025). Für Sie folgt daraus:
- Als Absender: Erzeugen Sie PDF und XML aus denselben Daten. Ein nachträglich bearbeitetes PDF mit anderem Steuerbetrag kann als zweite Rechnung nach § 14c UStG gelten. Kleine Abweichungen wie gekürzte Positionstexte oder Rundungsdifferenzen beanstandet die Verwaltung nicht.
- Als Empfänger: Prüfen Sie das XML, nicht nur das Bild. Das BMF empfiehlt ausdrücklich, „den übermittelten XML-Teil selbstständig zu visualisieren“. Der Vorsteuerabzug ist nur aus dem strukturierten Teil möglich.
E-Rechnung hier ablegen
XRechnung (UBL oder CII), ZUGFeRD und Factur-X als XML oder PDF. Gern auch mehrere Dateien auf einmal.
Ihre Rechnung verlässt nie Ihren Browser. Prüfung und Anzeige laufen auf Ihrem Gerät, es wird nichts hochgeladen oder gespeichert.
Ohne Datei testen: , ,
So prüfen Sie eine ZUGFeRD-Rechnung in drei Schritten
- Datei öffnen. Ziehen Sie das PDF in den ZUGFeRD-Validator. Das XML wird im Browser herausgelöst, die Datei verlässt Ihr Gerät nicht.
- Version und Profil ablesen. Steht dort MINIMUM oder BASIC WL, ist die Datei keine E-Rechnung. Bitten Sie den Absender um eine neue Datei.
- Fehlerliste lesen. Jeder Fehler wird mit Regelcode angezeigt, etwa BR-CO-15 (Gesamtbetrag stimmt nicht mit Netto plus Steuer überein). Auf der Fehlerseite steht, was der Absender ändern muss.
Wenn Sie nur sehen wollen, was im XML steht, nutzen Sie den Viewer. Er zeigt das XML als lesbare Rechnung neben dem PDF, sodass Sie Abweichungen erkennen.
Häufige Fehler in ZUGFeRD-Dateien
| Problem | Ursache | Lösung |
|---|---|---|
| „Kein XML gefunden“ | PDF wurde neu gedruckt, gescannt oder mit einem PDF-Werkzeug zusammengefügt; der Anhang ging verloren | Original-Datei aus der Rechnungssoftware anfordern |
| Profil MINIMUM oder BASIC WL | Alte Voreinstellung in der Software | Profil auf EN 16931 umstellen |
| Summenfehler (BR-CO-10 bis BR-CO-16) | Rundung pro Position und Summe nicht abgestimmt | Software-Einstellung zur Rundung prüfen, Positionen netto rechnen |
| Steuerkategorie fehlt (BR-S-, BR-E-) | Steuersatz ohne Kategoriecode wie S oder E |
Kategorie je Position setzen, bei Befreiung Grund in BT-120 |
| PDF ist kein PDF/A-3 | Datei wurde mit normalem PDF-Export erzeugt | Generator verwenden, der PDF/A-3 schreibt |
Eine Liste aller Prüfregeln mit Erklärung finden Sie unter Fehlercodes.
ZUGFeRD-Versionen im Überblick
| ZUGFeRD | Factur-X | Veröffentlicht | Hinweis |
|---|---|---|---|
| 1.0 | – | 2014 | nicht EN-16931-konform, als E-Rechnung ungeeignet |
| 2.0 / 2.0.1 | – | ab 2019 | 2.0.1 ist die Mindestversion laut BMF |
| 2.1.1 | 1.0.05 | 2020 | Gleichstand mit Factur-X, Profil XRECHNUNG |
| 2.2 | 1.0.06 | 2022 | |
| 2.3.x | 1.07.x | ab 2024 | |
| 2.4 | 1.08 | 04.12.2025 | wirksam ab 15.01.2026 |
| 2.5 | 1.09 | 10.06.2026 | aktualisierte Codelisten, neue EXTENDED-Elemente |
| 2.5.2 | 1.09.2 | 04.08.2026 | Korrekturversion, wirksam ab 01.09.2026 |
FeRD gibt neue Versionen etwa halbjährlich heraus, passend zu den Codelisten-Updates der EN 16931. Für Herbst 2026 ist eine weitere Version angekündigt, die Bruttorechnungen unterstützen soll. Bis dahin gilt die BMF-Vereinfachung für Bruttopreis-Rechnungen bis 31.12.2027. FeRD beschreibt die neuen Versionen als abwärtskompatibel. Eine korrekt erstellte Datei nach einer älteren 2.x-Version (ab 2.0.1) wird durch ein Update also nicht ungültig.
ZUGFeRD-Rechnung erstellen
Sie brauchen keine teure Software. Sie können eine ZUGFeRD-Rechnung direkt im Browser mit dem ZUGFeRD-Generator erzeugen. Das Ergebnis ist ein PDF/A-3 mit eingebettetem XML im Profil EN 16931 oder XRECHNUNG. Prüfen Sie die fertige Datei anschließend im Validator, bevor Sie sie versenden. Wenn Sie viele Rechnungen schreiben, ist eine Rechnungs- oder Buchhaltungssoftware sinnvoll; worauf Sie dabei achten sollten, steht unter E-Rechnung-Software.
Aufbewahrung
Sie müssen jede ZUGFeRD-Rechnung acht Jahre aufbewahren (§ 14b UStG). Nach der GoBD-Änderung vom 14.07.2025 reicht es, den strukturierten Teil zu speichern. In der Praxis legen die meisten Unternehmen einfach die komplette PDF-Datei ab, denn darin ist das XML enthalten. Wichtig ist nur, dass die Datei nicht in ein Bildformat wie TIFF umgewandelt wird, sonst geht das XML verloren. Mehr unter E-Rechnung archivieren.
Quellen
Häufige Fragen
Was ist eine ZUGFeRD-Rechnung?
Eine PDF/A-3-Datei, in die eine XML-Datei mit den strukturierten Rechnungsdaten eingebettet ist. Menschen lesen das PDF, Software liest das XML. ZUGFeRD wird vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) herausgegeben und ist technisch identisch mit dem französischen Factur-X.
Ist ZUGFeRD eine E-Rechnung im Sinne der Pflicht?
Ja, ab Version 2.0.1 und in den Profilen BASIC, EN 16931, EXTENDED und XRECHNUNG. Die Profile MINIMUM und BASIC WL erfüllen die Anforderungen nicht, weil sie keine vollständigen Rechnungspositionen enthalten.
Was gilt, wenn PDF und XML unterschiedliche Beträge zeigen?
Dann gilt das XML. Seit 2025 ist der strukturierte Teil der führende Teil der Rechnung. Ein abweichendes PDF kann nach § 14c UStG sogar eine zusätzliche Steuerschuld auslösen, wenn darin ein anderer Steuerbetrag steht.
Welche ZUGFeRD-Version ist aktuell?
Stand November 2026 ist ZUGFeRD 2.5.2 (Factur-X 1.09.2) vom 04.08.2026 aktuell, wirksam ab 01.09.2026. FeRD hat für Herbst 2026 eine weitere Version angekündigt, die unter anderem Bruttorechnungen unterstützen soll.
Wie erkenne ich, ob ein PDF eine ZUGFeRD-Rechnung ist?
Öffnen Sie im PDF-Reader die Anhänge (Büroklammer-Symbol). Liegt dort eine Datei factur-x.xml, zugferd-invoice.xml oder xrechnung.xml, ist es eine ZUGFeRD-Datei. Schneller geht es, wenn Sie die Datei in unseren Viewer ziehen; er zeigt Version und Profil an.
Darf ich eine ZUGFeRD-Rechnung an Behörden schicken?
Bei vielen Behörden ja, wenn die Datei die XRechnung-Regeln erfüllt, also im Profil XRECHNUNG erstellt ist und eine Leitweg-ID enthält. Die Plattform des Bundes nimmt ZUGFeRD an, sofern die Prüfung besteht. Fragen Sie im Zweifel beim Auftraggeber nach.
Muss ich das PDF einer ZUGFeRD-Rechnung aufbewahren?
Nach den GoBD in der Fassung vom 14.07.2025 reicht die Aufbewahrung des XML. Das PDF müssen Sie nur zusätzlich aufbewahren, wenn es steuerlich relevante Zusatzinformationen enthält, etwa Buchungsvermerke.