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E-Rechnung Zentrale

ZUGFeRD-Rechnung: PDF und XML in einer Datei

Was eine ZUGFeRD-Rechnung ist, welche Profile als E-Rechnung zählen, wie Sie das XML im PDF prüfen und was bei Abweichungen zwischen PDF und XML gilt.

Aktualisiert am Allgemeine Information, keine Steuerberatung

Eine ZUGFeRD-Rechnung ist eine PDF-Datei, in der eine XML-Datei mit allen Rechnungsdaten steckt. Ihr Kunde sieht eine normale Rechnung, seine Buchhaltungssoftware liest die Daten direkt aus dem XML. Ab Version 2.0.1 und in den Profilen BASIC, EN 16931, EXTENDED oder XRECHNUNG erfüllt ZUGFeRD die E-Rechnungspflicht.

Der Name steht für „Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland“. Herausgeber ist das FeRD, das bei der AWV angesiedelt ist. Seit Version 2.1 ist ZUGFeRD technisch identisch mit dem französischen Format Factur-X.

So ist eine ZUGFeRD-Datei aufgebaut

Bestandteil Inhalt Wer liest es
PDF/A-3-Dokument Rechnungsbild mit Logo, Anschrift, Positionen Menschen
Eingebettete XML-Datei Strukturierte Daten nach UN/CEFACT Cross Industry Invoice (CII) Software
XMP-Metadaten Kennzeichnung als ZUGFeRD/Factur-X, Profilname, Dateiname des XML Software

Die XML-Datei heißt seit ZUGFeRD 2.1 factur-x.xml, im Profil XRECHNUNG xrechnung.xml. Ältere Dateien nach 2.0 enthalten zugferd-invoice.xml, Dateien nach ZUGFeRD 1.0 ZUGFeRD-invoice.xml. Version 1.0 erfüllt die heutigen Anforderungen nicht.

Ein Ausschnitt aus einem typischen factur-x.xml im Profil EN 16931:

<rsm:ExchangedDocumentContext>
  <ram:GuidelineSpecifiedDocumentContextParameter>
    <ram:ID>urn:cen.eu:en16931:2017</ram:ID>
  </ram:GuidelineSpecifiedDocumentContextParameter>
</rsm:ExchangedDocumentContext>
<rsm:ExchangedDocument>
  <ram:ID>RE-2026-0147</ram:ID>          <!-- BT-1 Rechnungsnummer -->
  <ram:TypeCode>380</ram:TypeCode>       <!-- BT-3 Handelsrechnung -->
  <ram:IssueDateTime>
    <udt:DateTimeString format="102">20261106</udt:DateTimeString>  <!-- BT-2 -->
  </ram:IssueDateTime>
</rsm:ExchangedDocument>

Die Zeile GuidelineSpecifiedDocumentContextParameter/ID verrät das Profil. Welche Kennungen es gibt, steht im Ratgeber ZUGFeRD-Format: Profile und Versionen.

Welche Profile als E-Rechnung zählen

Profil Zulässig als E-Rechnung (B2B Inland)? Typischer Einsatz
MINIMUM Nein nur Buchungshilfe, keine Positionen
BASIC WL Nein Kopf- und Summendaten ohne Positionen
BASIC Ja einfache Rechnungen mit Positionen
EN 16931 (früher COMFORT) Ja Standard für die meisten Unternehmen
EXTENDED Ja komplexe Fälle, mehr Felder als die Norm
XRECHNUNG Ja erfüllt zusätzlich die deutschen XRechnung-Regeln, für Behörden

Das BMF nennt ausdrücklich „ZUGFeRD ab der Version 2.0.1 – ausgenommen die Profile MINIMUM und BASIC-WL“ als zulässig (Abschn. 14.1 Abs. 14 UStAE). Im Alltag ist EN 16931 die sichere Wahl. Wenn Sie auch an Behörden liefern, nehmen Sie XRECHNUNG, damit eine Datei für beide Kundengruppen passt.

Das XML gilt, nicht das PDF

Bis Ende 2024 ging bei Abweichungen das PDF vor. Seit Einführung der Pflicht ist es umgekehrt: Der strukturierte Teil ist der „führende Teil“ der Rechnung (Abschn. 14.4 UStAE in der Fassung des BMF-Schreibens vom 15.10.2025). Für Sie folgt daraus:

  • Als Absender: Erzeugen Sie PDF und XML aus denselben Daten. Ein nachträglich bearbeitetes PDF mit anderem Steuerbetrag kann als zweite Rechnung nach § 14c UStG gelten. Kleine Abweichungen wie gekürzte Positionstexte oder Rundungsdifferenzen beanstandet die Verwaltung nicht.
  • Als Empfänger: Prüfen Sie das XML, nicht nur das Bild. Das BMF empfiehlt ausdrücklich, „den übermittelten XML-Teil selbstständig zu visualisieren“. Der Vorsteuerabzug ist nur aus dem strukturierten Teil möglich.

E-Rechnung hier ablegen

XRechnung (UBL oder CII), ZUGFeRD und Factur-X als XML oder PDF. Gern auch mehrere Dateien auf einmal.

Ihre Rechnung verlässt nie Ihren Browser. Prüfung und Anzeige laufen auf Ihrem Gerät, es wird nichts hochgeladen oder gespeichert.

Ohne Datei testen: , ,

So prüfen Sie eine ZUGFeRD-Rechnung in drei Schritten

  1. Datei öffnen. Ziehen Sie das PDF in den ZUGFeRD-Validator. Das XML wird im Browser herausgelöst, die Datei verlässt Ihr Gerät nicht.
  2. Version und Profil ablesen. Steht dort MINIMUM oder BASIC WL, ist die Datei keine E-Rechnung. Bitten Sie den Absender um eine neue Datei.
  3. Fehlerliste lesen. Jeder Fehler wird mit Regelcode angezeigt, etwa BR-CO-15 (Gesamtbetrag stimmt nicht mit Netto plus Steuer überein). Auf der Fehlerseite steht, was der Absender ändern muss.

Wenn Sie nur sehen wollen, was im XML steht, nutzen Sie den Viewer. Er zeigt das XML als lesbare Rechnung neben dem PDF, sodass Sie Abweichungen erkennen.

Häufige Fehler in ZUGFeRD-Dateien

Problem Ursache Lösung
„Kein XML gefunden“ PDF wurde neu gedruckt, gescannt oder mit einem PDF-Werkzeug zusammengefügt; der Anhang ging verloren Original-Datei aus der Rechnungssoftware anfordern
Profil MINIMUM oder BASIC WL Alte Voreinstellung in der Software Profil auf EN 16931 umstellen
Summenfehler (BR-CO-10 bis BR-CO-16) Rundung pro Position und Summe nicht abgestimmt Software-Einstellung zur Rundung prüfen, Positionen netto rechnen
Steuerkategorie fehlt (BR-S-, BR-E-) Steuersatz ohne Kategoriecode wie S oder E Kategorie je Position setzen, bei Befreiung Grund in BT-120
PDF ist kein PDF/A-3 Datei wurde mit normalem PDF-Export erzeugt Generator verwenden, der PDF/A-3 schreibt

Eine Liste aller Prüfregeln mit Erklärung finden Sie unter Fehlercodes.

ZUGFeRD-Versionen im Überblick

ZUGFeRD Factur-X Veröffentlicht Hinweis
1.0 – 2014 nicht EN-16931-konform, als E-Rechnung ungeeignet
2.0 / 2.0.1 – ab 2019 2.0.1 ist die Mindestversion laut BMF
2.1.1 1.0.05 2020 Gleichstand mit Factur-X, Profil XRECHNUNG
2.2 1.0.06 2022
2.3.x 1.07.x ab 2024
2.4 1.08 04.12.2025 wirksam ab 15.01.2026
2.5 1.09 10.06.2026 aktualisierte Codelisten, neue EXTENDED-Elemente
2.5.2 1.09.2 04.08.2026 Korrekturversion, wirksam ab 01.09.2026

FeRD gibt neue Versionen etwa halbjährlich heraus, passend zu den Codelisten-Updates der EN 16931. Für Herbst 2026 ist eine weitere Version angekündigt, die Bruttorechnungen unterstützen soll. Bis dahin gilt die BMF-Vereinfachung für Bruttopreis-Rechnungen bis 31.12.2027. FeRD beschreibt die neuen Versionen als abwärtskompatibel. Eine korrekt erstellte Datei nach einer älteren 2.x-Version (ab 2.0.1) wird durch ein Update also nicht ungültig.

ZUGFeRD-Rechnung erstellen

Sie brauchen keine teure Software. Sie können eine ZUGFeRD-Rechnung direkt im Browser mit dem ZUGFeRD-Generator erzeugen. Das Ergebnis ist ein PDF/A-3 mit eingebettetem XML im Profil EN 16931 oder XRECHNUNG. Prüfen Sie die fertige Datei anschließend im Validator, bevor Sie sie versenden. Wenn Sie viele Rechnungen schreiben, ist eine Rechnungs- oder Buchhaltungssoftware sinnvoll; worauf Sie dabei achten sollten, steht unter E-Rechnung-Software.

Aufbewahrung

Sie müssen jede ZUGFeRD-Rechnung acht Jahre aufbewahren (§ 14b UStG). Nach der GoBD-Änderung vom 14.07.2025 reicht es, den strukturierten Teil zu speichern. In der Praxis legen die meisten Unternehmen einfach die komplette PDF-Datei ab, denn darin ist das XML enthalten. Wichtig ist nur, dass die Datei nicht in ein Bildformat wie TIFF umgewandelt wird, sonst geht das XML verloren. Mehr unter E-Rechnung archivieren.

Quellen

  1. FeRD: ZUGFeRD-Standard, Informationsseite
  2. FeRD: Infopaket ZUGFeRD 2.5.2 vom 04.08.2026
  3. BMF-Schreiben vom 15.10.2025 (Abschn. 14.1 Abs. 14 und 14.4 UStAE n. F.)
  4. BMF: Fragen und Antworten zur E-Rechnung, Fragen 7 und 12a
  5. BMF-Schreiben vom 14.07.2025, 2. Änderung der GoBD

Häufige Fragen

Was ist eine ZUGFeRD-Rechnung?

Eine PDF/A-3-Datei, in die eine XML-Datei mit den strukturierten Rechnungsdaten eingebettet ist. Menschen lesen das PDF, Software liest das XML. ZUGFeRD wird vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) herausgegeben und ist technisch identisch mit dem französischen Factur-X.

Ist ZUGFeRD eine E-Rechnung im Sinne der Pflicht?

Ja, ab Version 2.0.1 und in den Profilen BASIC, EN 16931, EXTENDED und XRECHNUNG. Die Profile MINIMUM und BASIC WL erfüllen die Anforderungen nicht, weil sie keine vollständigen Rechnungspositionen enthalten.

Was gilt, wenn PDF und XML unterschiedliche Beträge zeigen?

Dann gilt das XML. Seit 2025 ist der strukturierte Teil der führende Teil der Rechnung. Ein abweichendes PDF kann nach § 14c UStG sogar eine zusätzliche Steuerschuld auslösen, wenn darin ein anderer Steuerbetrag steht.

Welche ZUGFeRD-Version ist aktuell?

Stand November 2026 ist ZUGFeRD 2.5.2 (Factur-X 1.09.2) vom 04.08.2026 aktuell, wirksam ab 01.09.2026. FeRD hat für Herbst 2026 eine weitere Version angekündigt, die unter anderem Bruttorechnungen unterstützen soll.

Wie erkenne ich, ob ein PDF eine ZUGFeRD-Rechnung ist?

Öffnen Sie im PDF-Reader die Anhänge (Büroklammer-Symbol). Liegt dort eine Datei factur-x.xml, zugferd-invoice.xml oder xrechnung.xml, ist es eine ZUGFeRD-Datei. Schneller geht es, wenn Sie die Datei in unseren Viewer ziehen; er zeigt Version und Profil an.

Darf ich eine ZUGFeRD-Rechnung an Behörden schicken?

Bei vielen Behörden ja, wenn die Datei die XRechnung-Regeln erfüllt, also im Profil XRECHNUNG erstellt ist und eine Leitweg-ID enthält. Die Plattform des Bundes nimmt ZUGFeRD an, sofern die Prüfung besteht. Fragen Sie im Zweifel beim Auftraggeber nach.

Muss ich das PDF einer ZUGFeRD-Rechnung aufbewahren?

Nach den GoBD in der Fassung vom 14.07.2025 reicht die Aufbewahrung des XML. Das PDF müssen Sie nur zusätzlich aufbewahren, wenn es steuerlich relevante Zusatzinformationen enthält, etwa Buchungsvermerke.

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