Zum Inhalt springen
E-Rechnung Zentrale

BR-DE-16

USt-IdNr. oder Steuernummer des Verkäufers fehlt

Die Rechnung weist Umsatzsteuer aus, enthält aber weder USt-IdNr. (BT-31) noch Steuernummer (BT-32) noch einen Steuervertreter (BG-11).

Regelwerk
XRechnung (KoSIT)
Stufe
Fehler
Betroffene Felder
BT-31, BT-32, BG-11
Originaltext der Meldung
[BR-DE-16] Wenn in einer Rechnung die Steuercodes S, Z, E, AE, K, G, L oder M verwendet werden, muss mindestens eines der Elemente "Seller VAT identifier" (BT-31), "Seller tax registration identifier" (BT-32) oder "SELLER TAX REPRESENTATIVE PARTY" (BG-11) übermittelt werden.

Was bedeutet BR-DE-16?

BR-DE-16 greift, sobald in der Rechnung eine der Steuerkategorien S, Z, E, AE, K, G, L oder M vorkommt – in einer Position, einem Nachlass oder einem Zuschlag. Dann muss mindestens eine dieser Angaben vorhanden sein:

  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Verkäufers (BT-31) – UBL: cac:PartyTaxScheme mit cac:TaxScheme/cbc:ID = VAT; CII: ram:SpecifiedTaxRegistration/ram:ID mit schemeID="VA"
  • Steuernummer des Verkäufers (BT-32) – UBL: cac:PartyTaxScheme mit anderem TaxScheme (üblich FC); CII: schemeID="FC"
  • Steuerlicher Vertreter (BG-11) – UBL: cac:TaxRepresentativeParty; CII: ram:SellerTaxRepresentativeTradeParty

Die Regel entspricht der Pflichtangabe nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG. Sie ist strenger als die EN-16931-Regeln BR-S-02 & Co., die beim Steuervertreter nur dessen USt-IdNr. akzeptieren – deshalb erscheint bei fehlender Steuernummer oft BR-S-02 gleichzeitig. Nicht ausreichend ist eine Handelsregisternummer (BT-30) – die erfüllt nur BR-CO-26.

Typische Ursachen

  • Weder USt-IdNr. noch Steuernummer sind im Firmenprofil gepflegt.
  • Die Steuernummer steht nur im PDF-Fußtext, nicht im XML.
  • Die Steuernummer wurde mit schemeID „VA" bzw. TaxScheme „VAT" übergeben und löst deshalb BR-CO-09 aus.

So beheben Sie den Fehler

  1. Hinterlegen Sie in den Firmenstammdaten Ihre USt-IdNr. (Format DE123456789) und/oder Ihre Steuernummer.
  2. USt-IdNr. als BT-31 ausgeben: UBL cac:PartyTaxScheme mit TaxScheme VAT, CII schemeID="VA".
  3. Steuernummer als BT-32 ausgeben: UBL cac:PartyTaxScheme mit TaxScheme FC, CII schemeID="FC".
  4. Validieren Sie erneut – BR-S-02 sollte damit ebenfalls verschwinden.

Beispiel: falsch und richtig

Falsch
<cac:AccountingSupplierParty>
  <cac:Party>
    …
    <!-- weder PartyTaxScheme noch TaxRepresentativeParty -->
    <cac:PartyLegalEntity>
      <cbc:RegistrationName>Muster IT GmbH</cbc:RegistrationName>
      <cbc:CompanyID>HRB 12345</cbc:CompanyID>
    </cac:PartyLegalEntity>
Richtig
<cac:AccountingSupplierParty>
  <cac:Party>
    …
    <cac:PartyTaxScheme>
      <cbc:CompanyID>DE123456789</cbc:CompanyID>
      <cac:TaxScheme><cbc:ID>VAT</cbc:ID></cac:TaxScheme>
    </cac:PartyTaxScheme>
    <cac:PartyLegalEntity>
      <cbc:RegistrationName>Muster IT GmbH</cbc:RegistrationName>
    </cac:PartyLegalEntity>
Wo die Regel prüft (XPath)
UBL
/ubl:Invoice | /cn:CreditNote
CII
/rsm:CrossIndustryInvoice

Rechnung erneut prüfen

Legen Sie die korrigierte Datei hier ab. Die Prüfung läuft mit den offiziellen Regeln in Ihrem Browser.

E-Rechnung hier ablegen

XRechnung (UBL oder CII), ZUGFeRD und Factur-X als XML oder PDF. Gern auch mehrere Dateien auf einmal.

Ihre Rechnung verlässt nie Ihren Browser. Prüfung und Anzeige laufen auf Ihrem Gerät, es wird nichts hochgeladen oder gespeichert.

Ohne Datei testen: , ,

Fragen zu BR-DE-16

Reicht die Steuernummer oder brauche ich die USt-IdNr.?

Für BR-DE-16 reicht eine von beiden. Beachten Sie aber BR-CO-26: Wenn Sie nur die Steuernummer angeben, brauchen Sie zusätzlich eine Verkäuferkennung (BT-29) oder Registernummer (BT-30).

Ich bin Kleinunternehmer – betrifft mich die Regel?

Ja, wenn Sie Kategorie E verwenden. Auch dann muss eine Steuernummer oder USt-IdNr. in der Rechnung stehen.

Warum erscheint gleichzeitig BR-S-02?

BR-S-02 prüft für Kategorie S fast dasselbe (BT-31, BT-32 oder USt-IdNr. des Steuervertreters). Fehlen beide Nummern, schlagen beide Regeln an; mit einer korrekt eingetragenen Nummer verschwinden beide.