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E-Rechnung Zentrale

DE-R-001

Peppol DE: Zahlungsanweisung (BG-16) fehlt

Bei Peppol-Rechnungen zwischen deutschen Partnern muss mindestens eine Zahlungsanweisung (BG-16) enthalten sein.

Regelwerk
Peppol BIS Billing 3.0
Stufe
Fehler
Betroffene Felder
BG-16
Originaltext der Meldung
[DE-R-001]-If both supplier and customer are located in Germany, an invoice shall contain information on "PAYMENT INSTRUCTIONS" (BG-16).

Was bedeutet DE-R-001?

Die Rechnung muss angeben, wie bezahlt werden soll. In UBL heißt das: Es muss mindestens ein cac:PaymentMeans mit Zahlungsartcode (BT-81) vorhanden sein, z. B. 58 für SEPA-Überweisung mit der IBAN.

DE-R-001 gehört zu den deutschen Länderregeln von Peppol BIS Billing 3.0. Sie greift nur, wenn Verkäufer und Käufer laut Ländercode ihrer Postanschrift (BT-40 und BT-55) in Deutschland sitzen. Inhaltlich entspricht sie der XRechnung-Regel BR-DE-1. Die Prüfung findet nur in UBL-Rechnungen nach Peppol BIS statt.

Typische Ursachen

  • Zahlungsdaten nur im PDF
  • Vorlage ohne PaymentMeans

So beheben Sie den Fehler

  1. Ergänzen Sie ein cac:PaymentMeans mit cbc:PaymentMeansCode (z. B. 58).
  2. Geben Sie bei Überweisung Ihre IBAN in cac:PayeeFinancialAccount/cbc:ID an.
Wo die Regel prüft (XPath)
UBL
(/ubl-invoice:Invoice | /ubl-creditnote:CreditNote)[$supplierCountryIsDE and $customerCountryIsDE]

Rechnung erneut prüfen

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