DE-R-001
Peppol DE: Zahlungsanweisung (BG-16) fehlt
Bei Peppol-Rechnungen zwischen deutschen Partnern muss mindestens eine Zahlungsanweisung (BG-16) enthalten sein.
- Regelwerk
- Peppol BIS Billing 3.0
- Stufe
- Fehler
- Betroffene Felder
- BG-16
[DE-R-001]-If both supplier and customer are located in Germany, an invoice shall contain information on "PAYMENT INSTRUCTIONS" (BG-16).
Was bedeutet DE-R-001?
Die Rechnung muss angeben, wie bezahlt werden soll. In UBL heißt das: Es muss mindestens ein cac:PaymentMeans mit Zahlungsartcode (BT-81) vorhanden sein, z. B. 58 für SEPA-Überweisung mit der IBAN.
DE-R-001 gehört zu den deutschen Länderregeln von Peppol BIS Billing 3.0. Sie greift nur, wenn Verkäufer und Käufer laut Ländercode ihrer Postanschrift (BT-40 und BT-55) in Deutschland sitzen. Inhaltlich entspricht sie der XRechnung-Regel BR-DE-1. Die Prüfung findet nur in UBL-Rechnungen nach Peppol BIS statt.
Typische Ursachen
- Zahlungsdaten nur im PDF
- Vorlage ohne PaymentMeans
So beheben Sie den Fehler
- Ergänzen Sie ein
cac:PaymentMeansmitcbc:PaymentMeansCode(z. B. 58). - Geben Sie bei Überweisung Ihre IBAN in
cac:PayeeFinancialAccount/cbc:IDan.
Wo die Regel prüft (XPath)
- UBL
- (/ubl-invoice:Invoice | /ubl-creditnote:CreditNote)[$supplierCountryIsDE and $customerCountryIsDE]
Rechnung erneut prüfen
Legen Sie die korrigierte Datei hier ab. Die Prüfung läuft mit den offiziellen Regeln in Ihrem Browser.
E-Rechnung hier ablegen
XRechnung (UBL oder CII), ZUGFeRD und Factur-X als XML oder PDF. Gern auch mehrere Dateien auf einmal.
Ihre Rechnung verlässt nie Ihren Browser. Prüfung und Anzeige laufen auf Ihrem Gerät, es wird nichts hochgeladen oder gespeichert.
Ohne Datei testen: , ,