Zum Inhalt springen
E-Rechnung Zentrale

DE-R-022

Peppol DE: Doppelte Dateinamen bei Anhängen

Zwischen deutschen Partnern müssen alle eingebetteten Anhänge unterschiedliche Dateinamen haben.

Regelwerk
Peppol BIS Billing 3.0
Stufe
Fehler
Betroffene Felder
BT-125, BG-24
Originaltext der Meldung
[DE-R-022]-If both supplier and customer are located in Germany, attached documents provided with an invoice in "ADDITIONAL SUPPORTING DOCUMENTS" (BG-24) shall have a unique filename (non case-sensitive) within the element ″Attached document″ (BT-125).

Was bedeutet DE-R-022?

Verglichen wird das Attribut filename aller cbc:EmbeddedDocumentBinaryObject. Kein Name darf doppelt vorkommen.

DE-R-022 gehört zu den deutschen Länderregeln von Peppol BIS Billing 3.0. Sie greift nur, wenn Verkäufer und Käufer laut Ländercode ihrer Postanschrift (BT-40 und BT-55) in Deutschland sitzen. Inhaltlich entspricht sie der XRechnung-Regel BR-DE-22. Die Prüfung findet nur in UBL-Rechnungen nach Peppol BIS statt.

Typische Ursachen

  • Mehrere „Anlage.pdf“
  • Anhang doppelt eingebettet

So beheben Sie den Fehler

  1. Vergeben Sie eindeutige Dateinamen für jeden Anhang.
  2. Nehmen Sie z. B. die Belegnummer in den Namen auf.
Wo die Regel prüft (XPath)
UBL
(/ubl-invoice:Invoice | /ubl-creditnote:CreditNote)[$supplierCountryIsDE and $customerCountryIsDE]

Rechnung erneut prüfen

Legen Sie die korrigierte Datei hier ab. Die Prüfung läuft mit den offiziellen Regeln in Ihrem Browser.

E-Rechnung hier ablegen

XRechnung (UBL oder CII), ZUGFeRD und Factur-X als XML oder PDF. Gern auch mehrere Dateien auf einmal.

Ihre Rechnung verlässt nie Ihren Browser. Prüfung und Anzeige laufen auf Ihrem Gerät, es wird nichts hochgeladen oder gespeichert.

Ohne Datei testen: , ,