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E-Rechnung Zentrale

DE-R-024-2

Peppol DE: Kartenzahlung mit Konto- oder Lastschriftdaten

Bei Code 48, 54 oder 55 (Kartenzahlung) dürfen keine Bankverbindung (BG-17) und kein Lastschriftmandat (BG-19) angegeben sein.

Regelwerk
Peppol BIS Billing 3.0
Stufe
Fehler
Betroffene Felder
BT-81, BG-17, BG-19
Originaltext der Meldung
[DE-R-024-2]-If both supplier and customer are located in Germany, and if "Payment means type code" (BT-81) contains a code for payment card (48, 54, 55), BG-17 and BG-19 shall not be provided.

Was bedeutet DE-R-024-2?

Unter der cac:PaymentMeans mit Kartencode dürfen weder cac:PayeeFinancialAccount noch cac:PaymentMandate stehen.

DE-R-024-2 gehört zu den deutschen Länderregeln von Peppol BIS Billing 3.0. Sie greift nur, wenn Verkäufer und Käufer laut Ländercode ihrer Postanschrift (BT-40 und BT-55) in Deutschland sitzen. Inhaltlich entspricht sie der XRechnung-Regel BR-DE-24-b. Die Prüfung findet nur in UBL-Rechnungen nach Peppol BIS statt.

Typische Ursachen

  • IBAN wird pauschal mitgeschrieben
  • Vermischte Zahlungsdaten

So beheben Sie den Fehler

  1. Entfernen Sie Bankverbindung und Mandat aus der Kartenzahlungsanweisung.
  2. Bieten Sie Überweisung bei Bedarf in einer eigenen cac:PaymentMeans an.
Wo die Regel prüft (XPath)
UBL
(/ubl-invoice:Invoice/cac:PaymentMeans[normalize-space(cbc:PaymentMeansCode) = ('48','54','55')] |/ubl-creditnote:CreditNote/cac:PaymentMeans[normalize-space(cbc:PaymentMeansCode) = ('48','54','55')])[$supplierCountryIsDE and $customerCountryIsDE]

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