DE-R-024-2
Peppol DE: Kartenzahlung mit Konto- oder Lastschriftdaten
Bei Code 48, 54 oder 55 (Kartenzahlung) dürfen keine Bankverbindung (BG-17) und kein Lastschriftmandat (BG-19) angegeben sein.
- Regelwerk
- Peppol BIS Billing 3.0
- Stufe
- Fehler
- Betroffene Felder
- BT-81, BG-17, BG-19
[DE-R-024-2]-If both supplier and customer are located in Germany, and if "Payment means type code" (BT-81) contains a code for payment card (48, 54, 55), BG-17 and BG-19 shall not be provided.
Was bedeutet DE-R-024-2?
Unter der cac:PaymentMeans mit Kartencode dürfen weder cac:PayeeFinancialAccount noch cac:PaymentMandate stehen.
DE-R-024-2 gehört zu den deutschen Länderregeln von Peppol BIS Billing 3.0. Sie greift nur, wenn Verkäufer und Käufer laut Ländercode ihrer Postanschrift (BT-40 und BT-55) in Deutschland sitzen. Inhaltlich entspricht sie der XRechnung-Regel BR-DE-24-b. Die Prüfung findet nur in UBL-Rechnungen nach Peppol BIS statt.
Typische Ursachen
- IBAN wird pauschal mitgeschrieben
- Vermischte Zahlungsdaten
So beheben Sie den Fehler
- Entfernen Sie Bankverbindung und Mandat aus der Kartenzahlungsanweisung.
- Bieten Sie Überweisung bei Bedarf in einer eigenen
cac:PaymentMeansan.
Wo die Regel prüft (XPath)
- UBL
- (/ubl-invoice:Invoice/cac:PaymentMeans[normalize-space(cbc:PaymentMeansCode) = ('48','54','55')] |/ubl-creditnote:CreditNote/cac:PaymentMeans[normalize-space(cbc:PaymentMeansCode) = ('48','54','55')])[$supplierCountryIsDE and $customerCountryIsDE]
Rechnung erneut prüfen
Legen Sie die korrigierte Datei hier ab. Die Prüfung läuft mit den offiziellen Regeln in Ihrem Browser.
E-Rechnung hier ablegen
XRechnung (UBL oder CII), ZUGFeRD und Factur-X als XML oder PDF. Gern auch mehrere Dateien auf einmal.
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