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E-Rechnung Zentrale

DE-R-025-2

Peppol DE: Lastschrift mit Überweisungs- oder Kartendaten

Bei Code 59 (SEPA-Lastschrift) dürfen keine Bankverbindung für Überweisungen (BG-17) und keine Kartendaten (BG-18) enthalten sein.

Regelwerk
Peppol BIS Billing 3.0
Stufe
Fehler
Betroffene Felder
BT-81, BG-17, BG-18
Originaltext der Meldung
[DE-R-025-2]-If both supplier and customer are located in Germany, and if "Payment means type code" (BT-81) contains a code for direct debit (59), BG-17 and BG-18 shall not be provided.

Was bedeutet DE-R-025-2?

Unter der cac:PaymentMeans mit Code 59 dürfen weder cac:PayeeFinancialAccount noch cac:CardAccount stehen.

DE-R-025-2 gehört zu den deutschen Länderregeln von Peppol BIS Billing 3.0. Sie greift nur, wenn Verkäufer und Käufer laut Ländercode ihrer Postanschrift (BT-40 und BT-55) in Deutschland sitzen. Inhaltlich entspricht sie der XRechnung-Regel BR-DE-25-b. Die Prüfung findet nur in UBL-Rechnungen nach Peppol BIS statt.

Typische Ursachen

  • Eigene IBAN wird immer ausgegeben
  • Kartendaten aus Vorlage

So beheben Sie den Fehler

  1. Entfernen Sie Ihre eigene IBAN und Kartendaten aus der Lastschrift-Zahlungsanweisung.
  2. Legen Sie getrennte Vorlagen für Überweisung und Lastschrift an.
Wo die Regel prüft (XPath)
UBL
(/ubl-invoice:Invoice/cac:PaymentMeans[normalize-space(cbc:PaymentMeansCode) = '59'] | /ubl-creditnote:CreditNote/cac:PaymentMeans[normalize-space(cbc:PaymentMeansCode) = '59'])[$supplierCountryIsDE and $customerCountryIsDE]

Rechnung erneut prüfen

Legen Sie die korrigierte Datei hier ab. Die Prüfung läuft mit den offiziellen Regeln in Ihrem Browser.

E-Rechnung hier ablegen

XRechnung (UBL oder CII), ZUGFeRD und Factur-X als XML oder PDF. Gern auch mehrere Dateien auf einmal.

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