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E-Rechnung Zentrale

DE-R-030

Peppol DE: Lastschrift ohne Gläubiger-ID (BT-90)

Wenn ein Lastschriftmandat (BG-19) übermittelt wird, muss die Gläubiger-Identifikationsnummer (BT-90) angegeben sein.

Regelwerk
Peppol BIS Billing 3.0
Stufe
Fehler
Betroffene Felder
BT-90, BG-19
Originaltext der Meldung
[DE-R-030]-If both supplier and customer are located in Germany, and if the group "DIRECT DEBIT" (BG-19) is delivered, the element "Bank assigned creditor identifier" (BT-90) shall be provided.

Was bedeutet DE-R-030?

In UBL steht BT-90 als cac:PartyIdentification/cbc:ID mit schemeID="SEPA" beim Verkäufer oder Zahlungsempfänger. Die Regel prüft das, sobald irgendwo ein cac:PaymentMandate steht.

DE-R-030 gehört zu den deutschen Länderregeln von Peppol BIS Billing 3.0. Sie greift nur, wenn Verkäufer und Käufer laut Ländercode ihrer Postanschrift (BT-40 und BT-55) in Deutschland sitzen. Inhaltlich entspricht sie der XRechnung-Regel BR-DE-30. Die Prüfung findet nur in UBL-Rechnungen nach Peppol BIS statt.

Typische Ursachen

  • Gläubiger-ID nur im Freitext
  • schemeID fehlt

So beheben Sie den Fehler

  1. Ergänzen Sie beim Verkäufer <cac:PartyIdentification><cbc:ID schemeID="SEPA">DE98ZZZ09999999999</cbc:ID></cac:PartyIdentification>.
  2. Verwenden Sie Ihre echte Gläubiger-ID.
Wo die Regel prüft (XPath)
UBL
(/ubl-invoice:Invoice | /ubl-creditnote:CreditNote)[$supplierCountryIsDE and $customerCountryIsDE]

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