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E-Rechnung Zentrale

PEPPOL-EN16931-R100

Mehr als eine Objektkennung je Position

Jede Rechnungsposition darf höchstens eine Objektkennung (BT-128) enthalten.

Regelwerk
Peppol BIS Billing 3.0
Stufe
Fehler
Originaltext der Meldung
[PEPPOL-EN16931-R100]-Only one invoiced object is allowed pr line

Was bedeutet PEPPOL-EN16931-R100?

Eine Rechnungsposition kann über BT-128 auf ein abgerechnetes Objekt verweisen, z. B. eine Zählernummer. In UBL steht die Angabe in cac:InvoiceLine/cac:DocumentReference, in CII als ram:AdditionalReferencedDocument mit TypeCode 130 in der Positionsabrechnung. Peppol erlaubt nur eine solche Referenz pro Position.

Mehrere Objekte verteilen Sie auf mehrere Positionen. Die Regel gilt nur in Peppol BIS Billing 3.0. Eine reine XRechnung (ohne Peppol-Kennung in BT-24) prüft der KoSIT-Validator nicht darauf.

Typische Ursachen

  • Mehrere Zähler in einer Position
  • Lieferscheine als Positionsreferenz

So beheben Sie den Fehler

  1. Lassen Sie je Position nur eine Objektreferenz stehen.
  2. Teilen Sie die Position auf, wenn mehrere Objekte abgerechnet werden.
Wo die Regel prüft (XPath)
UBL
cac:InvoiceLine | cac:CreditNoteLine
CII
ram:IncludedSupplyChainTradeLineItem

Rechnung erneut prüfen

Legen Sie die korrigierte Datei hier ab. Die Prüfung läuft mit den offiziellen Regeln in Ihrem Browser.

E-Rechnung hier ablegen

XRechnung (UBL oder CII), ZUGFeRD und Factur-X als XML oder PDF. Gern auch mehrere Dateien auf einmal.

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