PEPPOL-EN16931-R100
Mehr als eine Objektkennung je Position
Jede Rechnungsposition darf höchstens eine Objektkennung (BT-128) enthalten.
- Regelwerk
- Peppol BIS Billing 3.0
- Stufe
- Fehler
[PEPPOL-EN16931-R100]-Only one invoiced object is allowed pr line
Was bedeutet PEPPOL-EN16931-R100?
Eine Rechnungsposition kann über BT-128 auf ein abgerechnetes Objekt verweisen, z. B. eine Zählernummer. In UBL steht die Angabe in cac:InvoiceLine/cac:DocumentReference, in CII als ram:AdditionalReferencedDocument mit TypeCode 130 in der Positionsabrechnung. Peppol erlaubt nur eine solche Referenz pro Position.
Mehrere Objekte verteilen Sie auf mehrere Positionen. Die Regel gilt nur in Peppol BIS Billing 3.0. Eine reine XRechnung (ohne Peppol-Kennung in BT-24) prüft der KoSIT-Validator nicht darauf.
Typische Ursachen
- Mehrere Zähler in einer Position
- Lieferscheine als Positionsreferenz
So beheben Sie den Fehler
- Lassen Sie je Position nur eine Objektreferenz stehen.
- Teilen Sie die Position auf, wenn mehrere Objekte abgerechnet werden.
Wo die Regel prüft (XPath)
- UBL
- cac:InvoiceLine | cac:CreditNoteLine
- CII
- ram:IncludedSupplyChainTradeLineItem
Rechnung erneut prüfen
Legen Sie die korrigierte Datei hier ab. Die Prüfung läuft mit den offiziellen Regeln in Ihrem Browser.
E-Rechnung hier ablegen
XRechnung (UBL oder CII), ZUGFeRD und Factur-X als XML oder PDF. Gern auch mehrere Dateien auf einmal.
Ihre Rechnung verlässt nie Ihren Browser.
Prüfung und Anzeige laufen auf Ihrem Gerät, es wird nichts hochgeladen oder gespeichert.
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