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E-Rechnung Zentrale

PEPPOL-EN16931-R110

Positionszeitraum beginnt vor dem Rechnungszeitraum

Das Startdatum eines Positionszeitraums (BT-134) darf nicht vor dem Startdatum des Rechnungszeitraums (BT-73) liegen.

Regelwerk
Peppol BIS Billing 3.0
Stufe
Fehler
Betroffene Felder
BT-73, BT-134
Originaltext der Meldung
[PEPPOL-EN16931-R110]-Start date of line period MUST be within invoice period.

Was bedeutet PEPPOL-EN16931-R110?

Haben sowohl die Rechnung (BG-14) als auch einzelne Positionen (BG-26) einen Abrechnungszeitraum, müssen die Positionszeiträume innerhalb des Rechnungszeitraums liegen. Diese Regel prüft den Beginn: BT-134 muss gleich oder später als BT-73 sein.

Die Prüfung findet nur statt, wenn auf Kopfebene ein Startdatum angegeben ist. In CII werden die Werte im Format JJJJMMTT verglichen. Die Regel stammt aus Peppol BIS Billing 3.0, wurde aber von der KoSIT in die XRechnung-Prüfung übernommen und gilt daher auch für XRechnungen.

Typische Ursachen

  • Nachberechnung aus Vormonat in Monatsrechnung
  • Falscher Rechnungszeitraum in der Vorlage

So beheben Sie den Fehler

  1. Vergleichen Sie die Startdaten der Positionen mit dem Startdatum des Rechnungszeitraums.
  2. Erweitern Sie den Rechnungszeitraum oder korrigieren Sie das Positionsdatum.
  3. Alternativ entfernen Sie den Rechnungszeitraum, wenn jede Position eigene Zeiträume hat.
Wo die Regel prüft (XPath)
UBL
ubl-invoice:Invoice[cac:InvoicePeriod/cbc:StartDate]/cac:InvoiceLine/cac:InvoicePeriod/cbc:StartDate | ubl-creditnote:CreditNote[cac:InvoicePeriod/cbc:StartDate]/cac:CreditNoteLine/cac:InvoicePeriod/cbc:StartDate
CII
rsm:SupplyChainTradeTransaction[ram:ApplicableHeaderTradeSettlement/ram:BillingSpecifiedPeriod/ram:StartDateTime]/ram:IncludedSupplyChainTradeLineItem/ram:SpecifiedLineTradeSettlement/ram:BillingSpecifiedPeriod/ram:StartDateTime

Rechnung erneut prüfen

Legen Sie die korrigierte Datei hier ab. Die Prüfung läuft mit den offiziellen Regeln in Ihrem Browser.

E-Rechnung hier ablegen

XRechnung (UBL oder CII), ZUGFeRD und Factur-X als XML oder PDF. Gern auch mehrere Dateien auf einmal.

Ihre Rechnung verlässt nie Ihren Browser. Prüfung und Anzeige laufen auf Ihrem Gerät, es wird nichts hochgeladen oder gespeichert.

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