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E-Rechnung Zentrale

UBL-SR-21

Zahlungsempfänger: mehrere Registernummern oder gleich Verkäufer

Der Zahlungsempfänger (BG-10) darf höchstens eine Registernummer (BT-61) haben und muss anders heißen als der Verkäufer.

Regelwerk
EN 16931 (CEN)
Stufe
Fehler
Originaltext der Meldung
[UBL-SR-21]-Payee legal registration identifier shall occur maximum once, if the Payee is different from the Seller

Was bedeutet UBL-SR-21?

UBL-SR-21 prüft in cac:PayeeParty, dass höchstens eine Registernummer des Zahlungsempfängers (cac:PartyLegalEntity/cbc:CompanyID, BT-61) vorhanden ist. Wie bei UBL-SR-19 und UBL-SR-20 muss außerdem der Name des Zahlungsempfängers vom Namen des Verkäufers (BT-27) abweichen; fehlt der Name, schlägt die Regel ebenfalls an. Der Block für den Zahlungsempfänger ist nur für abweichende Empfänger gedacht, etwa beim Factoring. Die Regel ist als Fehler eingestuft – die Rechnung wird in diesem Zustand abgelehnt.

Typische Ursachen

  • Die eigenen Firmendaten werden doppelt als Verkäufer und Zahlungsempfänger exportiert.
  • Mehrere Registernummern wurden übergeben.

So beheben Sie den Fehler

  1. Entfernen Sie cac:PayeeParty, wenn kein abweichender Zahlungsempfänger existiert.
  2. Andernfalls: genau eine Registernummer angeben und einen vom Verkäufer abweichenden Namen eintragen.
  3. Prüfen Sie die Rechnung anschließend erneut.
Wo die Regel prüft (XPath)
UBL
cac:PayeeParty

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