UBL-SR-21
Zahlungsempfänger: mehrere Registernummern oder gleich Verkäufer
Der Zahlungsempfänger (BG-10) darf höchstens eine Registernummer (BT-61) haben und muss anders heißen als der Verkäufer.
- Regelwerk
- EN 16931 (CEN)
- Stufe
- Fehler
[UBL-SR-21]-Payee legal registration identifier shall occur maximum once, if the Payee is different from the Seller
Was bedeutet UBL-SR-21?
UBL-SR-21 prüft in cac:PayeeParty, dass höchstens eine Registernummer des Zahlungsempfängers (cac:PartyLegalEntity/cbc:CompanyID, BT-61) vorhanden ist. Wie bei UBL-SR-19 und UBL-SR-20 muss außerdem der Name des Zahlungsempfängers vom Namen des Verkäufers (BT-27) abweichen; fehlt der Name, schlägt die Regel ebenfalls an. Der Block für den Zahlungsempfänger ist nur für abweichende Empfänger gedacht, etwa beim Factoring. Die Regel ist als Fehler eingestuft – die Rechnung wird in diesem Zustand abgelehnt.
Typische Ursachen
- Die eigenen Firmendaten werden doppelt als Verkäufer und Zahlungsempfänger exportiert.
- Mehrere Registernummern wurden übergeben.
So beheben Sie den Fehler
- Entfernen Sie
cac:PayeeParty, wenn kein abweichender Zahlungsempfänger existiert. - Andernfalls: genau eine Registernummer angeben und einen vom Verkäufer abweichenden Namen eintragen.
- Prüfen Sie die Rechnung anschließend erneut.
Wo die Regel prüft (XPath)
- UBL
- cac:PayeeParty
Rechnung erneut prüfen
Legen Sie die korrigierte Datei hier ab. Die Prüfung läuft mit den offiziellen Regeln in Ihrem Browser.
E-Rechnung hier ablegen
XRechnung (UBL oder CII), ZUGFeRD und Factur-X als XML oder PDF. Gern auch mehrere Dateien auf einmal.
Ihre Rechnung verlässt nie Ihren Browser. Prüfung und Anzeige laufen auf Ihrem Gerät, es wird nichts hochgeladen oder gespeichert.
Ohne Datei testen: , ,