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E-Rechnung Zentrale

DE-R-008

Peppol DE: Ort des Käufers (BT-52) fehlt

Bei Peppol-Rechnungen zwischen deutschen Partnern muss die Anschrift des Käufers einen Ort (BT-52) enthalten.

Regelwerk
Peppol BIS Billing 3.0
Stufe
Fehler
Betroffene Felder
BT-52
Originaltext der Meldung
[DE-R-008]-If both supplier and customer are located in Germany, the element "Buyer city" (BT-52) shall be provided.

Was bedeutet DE-R-008?

Geprüft wird cbc:CityName in cac:AccountingCustomerParty/cac:Party/cac:PostalAddress.

DE-R-008 gehört zu den deutschen Länderregeln von Peppol BIS Billing 3.0. Sie greift nur, wenn Verkäufer und Käufer laut Ländercode ihrer Postanschrift (BT-40 und BT-55) in Deutschland sitzen. Inhaltlich entspricht sie der XRechnung-Regel BR-DE-8. Die Prüfung findet nur in UBL-Rechnungen nach Peppol BIS statt.

Typische Ursachen

  • Kundenadresse unvollständig
  • Ort in Adresszeile

So beheben Sie den Fehler

  1. Ergänzen Sie den Ort in der Käuferanschrift.
  2. Pflegen Sie die Adresse im Kundenstamm.
Wo die Regel prüft (XPath)
UBL
(/ubl-invoice:Invoice/cac:AccountingCustomerParty/cac:Party/cac:PostalAddress | /ubl-creditnote:CreditNote/cac:AccountingCustomerParty/cac:Party/cac:PostalAddress)[$supplierCountryIsDE and $customerCountryIsDE]

Rechnung erneut prüfen

Legen Sie die korrigierte Datei hier ab. Die Prüfung läuft mit den offiziellen Regeln in Ihrem Browser.

E-Rechnung hier ablegen

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