DE-R-008
Peppol DE: Ort des Käufers (BT-52) fehlt
Bei Peppol-Rechnungen zwischen deutschen Partnern muss die Anschrift des Käufers einen Ort (BT-52) enthalten.
- Regelwerk
- Peppol BIS Billing 3.0
- Stufe
- Fehler
- Betroffene Felder
- BT-52
[DE-R-008]-If both supplier and customer are located in Germany, the element "Buyer city" (BT-52) shall be provided.
Was bedeutet DE-R-008?
Geprüft wird cbc:CityName in cac:AccountingCustomerParty/cac:Party/cac:PostalAddress.
DE-R-008 gehört zu den deutschen Länderregeln von Peppol BIS Billing 3.0. Sie greift nur, wenn Verkäufer und Käufer laut Ländercode ihrer Postanschrift (BT-40 und BT-55) in Deutschland sitzen. Inhaltlich entspricht sie der XRechnung-Regel BR-DE-8. Die Prüfung findet nur in UBL-Rechnungen nach Peppol BIS statt.
Typische Ursachen
- Kundenadresse unvollständig
- Ort in Adresszeile
So beheben Sie den Fehler
- Ergänzen Sie den Ort in der Käuferanschrift.
- Pflegen Sie die Adresse im Kundenstamm.
Wo die Regel prüft (XPath)
- UBL
- (/ubl-invoice:Invoice/cac:AccountingCustomerParty/cac:Party/cac:PostalAddress | /ubl-creditnote:CreditNote/cac:AccountingCustomerParty/cac:Party/cac:PostalAddress)[$supplierCountryIsDE and $customerCountryIsDE]
Rechnung erneut prüfen
Legen Sie die korrigierte Datei hier ab. Die Prüfung läuft mit den offiziellen Regeln in Ihrem Browser.
E-Rechnung hier ablegen
XRechnung (UBL oder CII), ZUGFeRD und Factur-X als XML oder PDF. Gern auch mehrere Dateien auf einmal.
Ihre Rechnung verlässt nie Ihren Browser.
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