DE-R-009
Peppol DE: Postleitzahl des Käufers (BT-53) fehlt
Bei Peppol-Rechnungen zwischen deutschen Partnern muss die Anschrift des Käufers eine Postleitzahl (BT-53) enthalten.
- Regelwerk
- Peppol BIS Billing 3.0
- Stufe
- Fehler
- Betroffene Felder
- BT-53
[DE-R-009]-If both supplier and customer are located in Germany, the element "Buyer post code" (BT-53) shall be provided.
Was bedeutet DE-R-009?
Geprüft wird cbc:PostalZone in der Postanschrift des Käufers.
DE-R-009 gehört zu den deutschen Länderregeln von Peppol BIS Billing 3.0. Sie greift nur, wenn Verkäufer und Käufer laut Ländercode ihrer Postanschrift (BT-40 und BT-55) in Deutschland sitzen. Inhaltlich entspricht sie der XRechnung-Regel BR-DE-9. Die Prüfung findet nur in UBL-Rechnungen nach Peppol BIS statt.
Typische Ursachen
- PLZ fehlt im Kundenstamm
- PLZ im Ortsfeld
So beheben Sie den Fehler
- Ergänzen Sie die Postleitzahl in
cbc:PostalZone. - Trennen Sie PLZ und Ort im Kundenstamm.
Wo die Regel prüft (XPath)
- UBL
- (/ubl-invoice:Invoice/cac:AccountingCustomerParty/cac:Party/cac:PostalAddress | /ubl-creditnote:CreditNote/cac:AccountingCustomerParty/cac:Party/cac:PostalAddress)[$supplierCountryIsDE and $customerCountryIsDE]
Rechnung erneut prüfen
Legen Sie die korrigierte Datei hier ab. Die Prüfung läuft mit den offiziellen Regeln in Ihrem Browser.
E-Rechnung hier ablegen
XRechnung (UBL oder CII), ZUGFeRD und Factur-X als XML oder PDF. Gern auch mehrere Dateien auf einmal.
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