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E-Rechnung Zentrale

BR-08

Postanschrift des Verkäufers (BG-5) fehlt

Die Rechnung muss eine Postanschrift des Verkäufers (BG-5) enthalten.

Regelwerk
EN 16931 (CEN)
Stufe
Fehler
Betroffene Felder
BG-5
Originaltext der Meldung
[BR-08]-An Invoice shall contain the Seller postal address.

Was bedeutet BR-08?

Die Regel prüft nur, ob die Gruppe Postanschrift des Verkäufers (BG-5) überhaupt vorhanden ist. Was darin stehen muss, prüfen weitere Regeln: Land (BR-09), in XRechnung zusätzlich Ort (BR-DE-3) und PLZ (BR-DE-4).

UBL: cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cac:PostalAddress. CII: ram:SellerTradeParty/ram:PostalTradeAddress.

Die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers ist Pflichtangabe nach § 14 Abs. 4 UStG.

Typische Ursachen

  • Pflichtfeld in den Stammdaten nicht gepflegt
  • Element wird bei leerem Wert nicht exportiert
  • Eigene oder ältere XML-Vorlage ohne vollständiges Mapping

So beheben Sie den Fehler

  1. Ergänzen Sie die Anschrift mit Straße, PLZ, Ort und Ländercode.
  2. Pflegen Sie die Firmenadresse in den Stammdaten Ihrer Software.
  3. Prüfen Sie anschließend BR-09, BR-DE-3 und BR-DE-4.
Wo die Regel prüft (XPath)
UBL
/ubl:Invoice | /cn:CreditNote
CII
/rsm:CrossIndustryInvoice

Rechnung erneut prüfen

Legen Sie die korrigierte Datei hier ab. Die Prüfung läuft mit den offiziellen Regeln in Ihrem Browser.

E-Rechnung hier ablegen

XRechnung (UBL oder CII), ZUGFeRD und Factur-X als XML oder PDF. Gern auch mehrere Dateien auf einmal.

Ihre Rechnung verlässt nie Ihren Browser. Prüfung und Anzeige laufen auf Ihrem Gerät, es wird nichts hochgeladen oder gespeichert.

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