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E-Rechnung Zentrale

BR-09

Ländercode des Verkäufers (BT-40) fehlt

Die Anschrift des Verkäufers braucht einen Ländercode (BT-40), z. B. DE.

Regelwerk
EN 16931 (CEN)
Stufe
Fehler
Betroffene Felder
BT-40, BG-5
Originaltext der Meldung
[BR-09]-The Seller postal address (BG-5) shall contain a Seller country code (BT-40).

Was bedeutet BR-09?

Wenn die Verkäuferanschrift (BG-5) vorhanden ist, muss sie den Ländercode des Verkäufers (BT-40) enthalten – zweistellig nach ISO 3166-1, z. B. DE.

UBL: cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cac:PostalAddress/cac:Country/cbc:IdentificationCode. CII: ram:SellerTradeParty/ram:PostalTradeAddress/ram:CountryID.

Das Land entscheidet u. a., welche Steuer- und Länderregeln greifen; XRechnung nutzt es etwa für Prüfungen deutscher Pflichtangaben.

Typische Ursachen

  • Land in den Stammdaten leer
  • Land als Text statt Code
  • Leeres Country-Element

So beheben Sie den Fehler

  1. Ergänzen Sie den Ländercode DE (bzw. das tatsächliche Land) in der Verkäuferanschrift.
  2. Verwenden Sie den Zwei-Buchstaben-Code, nicht D, DEU oder Deutschland (sonst BR-CL-14).
  3. Pflegen Sie das Land in den Firmenstammdaten.
Wo die Regel prüft (XPath)
UBL
cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cac:PostalAddress
CII
/rsm:CrossIndustryInvoice

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