BR-09
Ländercode des Verkäufers (BT-40) fehlt
Die Anschrift des Verkäufers braucht einen Ländercode (BT-40), z. B. DE.
- Regelwerk
- EN 16931 (CEN)
- Stufe
- Fehler
- Betroffene Felder
- BT-40, BG-5
[BR-09]-The Seller postal address (BG-5) shall contain a Seller country code (BT-40).
Was bedeutet BR-09?
Wenn die Verkäuferanschrift (BG-5) vorhanden ist, muss sie den Ländercode des Verkäufers (BT-40) enthalten – zweistellig nach ISO 3166-1, z. B. DE.
UBL: cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cac:PostalAddress/cac:Country/cbc:IdentificationCode. CII: ram:SellerTradeParty/ram:PostalTradeAddress/ram:CountryID.
Das Land entscheidet u. a., welche Steuer- und Länderregeln greifen; XRechnung nutzt es etwa für Prüfungen deutscher Pflichtangaben.
Typische Ursachen
- Land in den Stammdaten leer
- Land als Text statt Code
- Leeres Country-Element
So beheben Sie den Fehler
- Ergänzen Sie den Ländercode
DE(bzw. das tatsächliche Land) in der Verkäuferanschrift. - Verwenden Sie den Zwei-Buchstaben-Code, nicht
D,DEUoderDeutschland(sonst BR-CL-14). - Pflegen Sie das Land in den Firmenstammdaten.
Wo die Regel prüft (XPath)
- UBL
- cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cac:PostalAddress
- CII
- /rsm:CrossIndustryInvoice
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