BR-10
Postanschrift des Käufers (BG-8) fehlt
Die Rechnung muss eine Postanschrift des Käufers (BG-8) enthalten.
- Regelwerk
- EN 16931 (CEN)
- Stufe
- Fehler
- Betroffene Felder
- BG-8
[BR-10]-An Invoice shall contain the Buyer postal address (BG-8).
Was bedeutet BR-10?
Die Regel prüft, ob die Gruppe Postanschrift des Käufers (BG-8) vorhanden ist. Den Inhalt prüfen BR-11 (Land) sowie in XRechnung BR-DE-8 (Ort) und BR-DE-9 (PLZ).
UBL: cac:AccountingCustomerParty/cac:Party/cac:PostalAddress. CII: ram:BuyerTradeParty/ram:PostalTradeAddress.
Name und Anschrift des Leistungsempfängers sind umsatzsteuerliche Pflichtangaben.
Bei öffentlichen Auftraggebern ist das die Rechnungsanschrift der Behörde, nicht zwingend die Lieferadresse. Die Anschrift sollte mit den Daten übereinstimmen, die der Auftraggeber in der Bestellung angegeben hat.
Typische Ursachen
- Pflichtfeld in den Stammdaten nicht gepflegt
- Element wird bei leerem Wert nicht exportiert
- Eigene oder ältere XML-Vorlage ohne vollständiges Mapping
So beheben Sie den Fehler
- Ergänzen Sie die Anschrift des Käufers (Straße, PLZ, Ort, Land).
- Prüfen Sie den Kundenstammsatz.
- Validieren Sie erneut und achten Sie auf BR-11, BR-DE-8 und BR-DE-9.
Wo die Regel prüft (XPath)
- UBL
- /ubl:Invoice | /cn:CreditNote
- CII
- /rsm:CrossIndustryInvoice
Rechnung erneut prüfen
Legen Sie die korrigierte Datei hier ab. Die Prüfung läuft mit den offiziellen Regeln in Ihrem Browser.
E-Rechnung hier ablegen
XRechnung (UBL oder CII), ZUGFeRD und Factur-X als XML oder PDF. Gern auch mehrere Dateien auf einmal.
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Ohne Datei testen: , ,