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E-Rechnung Zentrale

BR-10

Postanschrift des Käufers (BG-8) fehlt

Die Rechnung muss eine Postanschrift des Käufers (BG-8) enthalten.

Regelwerk
EN 16931 (CEN)
Stufe
Fehler
Betroffene Felder
BG-8
Originaltext der Meldung
[BR-10]-An Invoice shall contain the Buyer postal address (BG-8).

Was bedeutet BR-10?

Die Regel prüft, ob die Gruppe Postanschrift des Käufers (BG-8) vorhanden ist. Den Inhalt prüfen BR-11 (Land) sowie in XRechnung BR-DE-8 (Ort) und BR-DE-9 (PLZ).

UBL: cac:AccountingCustomerParty/cac:Party/cac:PostalAddress. CII: ram:BuyerTradeParty/ram:PostalTradeAddress.

Name und Anschrift des Leistungsempfängers sind umsatzsteuerliche Pflichtangaben.

Bei öffentlichen Auftraggebern ist das die Rechnungsanschrift der Behörde, nicht zwingend die Lieferadresse. Die Anschrift sollte mit den Daten übereinstimmen, die der Auftraggeber in der Bestellung angegeben hat.

Typische Ursachen

  • Pflichtfeld in den Stammdaten nicht gepflegt
  • Element wird bei leerem Wert nicht exportiert
  • Eigene oder ältere XML-Vorlage ohne vollständiges Mapping

So beheben Sie den Fehler

  1. Ergänzen Sie die Anschrift des Käufers (Straße, PLZ, Ort, Land).
  2. Prüfen Sie den Kundenstammsatz.
  3. Validieren Sie erneut und achten Sie auf BR-11, BR-DE-8 und BR-DE-9.
Wo die Regel prüft (XPath)
UBL
/ubl:Invoice | /cn:CreditNote
CII
/rsm:CrossIndustryInvoice

Rechnung erneut prüfen

Legen Sie die korrigierte Datei hier ab. Die Prüfung läuft mit den offiziellen Regeln in Ihrem Browser.

E-Rechnung hier ablegen

XRechnung (UBL oder CII), ZUGFeRD und Factur-X als XML oder PDF. Gern auch mehrere Dateien auf einmal.

Ihre Rechnung verlässt nie Ihren Browser. Prüfung und Anzeige laufen auf Ihrem Gerät, es wird nichts hochgeladen oder gespeichert.

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