BR-17
Name des Zahlungsempfängers (BT-59) fehlt oder gleicht Verkäufer
Ist ein abweichender Zahlungsempfänger (BG-10) angegeben, muss er einen eigenen Namen (BT-59) haben.
- Regelwerk
- EN 16931 (CEN)
- Stufe
- Fehler
- Betroffene Felder
- BT-59, BG-4, BG-10
[BR-17]-The Payee name (BT-59) shall be provided in the Invoice, if the Payee (BG-10) is different from the Seller (BG-4)
Was bedeutet BR-17?
Die Gruppe Zahlungsempfänger (BG-10) ist nur für den Fall gedacht, dass das Geld an jemand anderen als den Verkäufer gehen soll, z. B. an einen Factoring-Dienstleister. Dann muss der Name des Zahlungsempfängers (BT-59) angegeben werden.
Der Test ist strenger als der Text: Er schlägt auch an, wenn der Zahlungsempfänger denselben Namen oder dieselbe Kennung wie der Verkäufer hat. UBL: cac:PayeeParty/cac:PartyName/cbc:Name wird mit cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cac:PartyName/cbc:Name verglichen. CII: ram:PayeeTradeParty/ram:Name (sowie ID und Registernummer) gegen ram:SellerTradeParty.
Ist der Verkäufer selbst der Empfänger, lassen Sie BG-10 einfach weg.
Typische Ursachen
- Software gibt Verkäufer zusätzlich als Zahlungsempfänger aus
- Zahlungsempfänger ohne Namen
- Factoring-Daten unvollständig
So beheben Sie den Fehler
- Ist der Verkäufer selbst Zahlungsempfänger: Entfernen Sie
cac:PayeePartybzw.ram:PayeeTradePartyvollständig. - Bei echtem Drittempfänger (z. B. Factoring): Tragen Sie dessen Namen ein.
- Prüfen Sie, dass Name und Kennung sich vom Verkäufer unterscheiden.
Wo die Regel prüft (XPath)
- UBL
- cac:PayeeParty
- CII
- //ram:PayeeTradeParty
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