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E-Rechnung Zentrale

BR-18

Name des Steuervertreters (BT-62) fehlt

Ist ein Steuervertreter (BG-11) angegeben, muss sein Name (BT-62) enthalten sein.

Regelwerk
EN 16931 (CEN)
Stufe
Fehler
Betroffene Felder
BT-62, BG-4, BG-11
Originaltext der Meldung
[BR-18]-The Seller tax representative name (BT-62) shall be provided in the Invoice, if the Seller (BG-4) has a Seller tax representative party (BG-11)

Was bedeutet BR-18?

Hat der Verkäufer einen Steuervertreter (BG-11) – etwa ein ausländisches Unternehmen mit Fiskalvertreter in Deutschland –, muss dessen Name (BT-62) angegeben sein.

UBL: cac:TaxRepresentativeParty/cac:PartyName/cbc:Name. CII: ram:SellerTaxRepresentativeTradeParty/ram:Name.

Die meisten deutschen Unternehmen haben keinen Steuervertreter; dann sollte die Gruppe ganz fehlen.

Ein Steuervertreter (Fiskalvertreter) ist nur nötig, wenn ein ausländischer Unternehmer in Deutschland umsatzsteuerlich vertreten wird. Fehlt nur der Name, meldet der Validator BR-18; fehlen Anschrift oder USt-IdNr., kommen BR-19, BR-20 und BR-56 hinzu.

Typische Ursachen

  • Leere Steuervertreter-Gruppe exportiert
  • Name nicht gepflegt

So beheben Sie den Fehler

  1. Ergänzen Sie den Namen des Steuervertreters.
  2. Oder entfernen Sie die Steuervertreter-Gruppe, wenn es keinen gibt.
Wo die Regel prüft (XPath)
UBL
cac:TaxRepresentativeParty
CII
//ram:SellerTaxRepresentativeTradeParty

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