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E-Rechnung Zentrale

BR-20

Ländercode des Steuervertreters (BT-69) fehlt

Die Anschrift des Steuervertreters braucht einen Ländercode (BT-69).

Regelwerk
EN 16931 (CEN)
Stufe
Fehler
Betroffene Felder
BT-69, BG-4, BG-11, BG-12
Originaltext der Meldung
[BR-20]-The Seller tax representative postal address (BG-12) shall contain a Tax representative country code (BT-69), if the Seller (BG-4) has a Seller tax representative party (BG-11).

Was bedeutet BR-20?

Die Postanschrift des Steuervertreters (BG-12) muss den Ländercode (BT-69) nach ISO 3166-1 enthalten.

UBL: cac:TaxRepresentativeParty/cac:PostalAddress/cac:Country/cbc:IdentificationCode. CII: ram:SellerTaxRepresentativeTradeParty/ram:PostalTradeAddress/ram:CountryID.

Der Ländercode bestimmt, in welchem Staat der Vertreter registriert ist.

Der Steuervertreter sitzt typischerweise im Land der Steuerpflicht, bei deutschen Rechnungen also DE. Ohne Ländercode wird außerdem BR-CL-14 nicht geprüft, und der Empfänger kann die USt-IdNr. des Vertreters nicht plausibilisieren.

Typische Ursachen

  • Land nicht gepflegt

So beheben Sie den Fehler

  1. Ergänzen Sie den zweistelligen Ländercode, z. B. DE.
Wo die Regel prüft (XPath)
UBL
cac:TaxRepresentativeParty/cac:PostalAddress
CII
//ram:SellerTaxRepresentativeTradeParty

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