BR-Z-01
Nullsatz (Z): nicht genau eine Aufschlüsselung mit Code Z (BG-23)
Die Rechnung nutzt die Kategorie Z, enthält aber keine oder mehr als eine Umsatzsteueraufschlüsselung mit dem Code Z.
- Regelwerk
- EN 16931 (CEN)
- Stufe
- Fehler
- Betroffene Felder
- BT-95, BT-102, BT-118, BT-151, BG-20, BG-21, BG-23, BG-25
[BR-Z-01]-An Invoice that contains an Invoice line (BG-25), a Document level allowance (BG-20) or a Document level charge (BG-21) where the VAT category code (BT-151, BT-95 or BT-102) is "Zero rated" shall contain in the VAT breakdown (BG-23) exactly one VAT category code (BT-118) equal with "Zero rated".
Was bedeutet BR-Z-01?
Die Kategorie Z („Zero rated“) steht für Umsätze, die steuerpflichtig sind, aber mit einem Steuersatz von 0 % belegt werden. In Deutschland wird sie zum Beispiel für den Nullsatz nach § 12 Abs. 3 UStG (Photovoltaikanlagen) verwendet – ob Z im Einzelfall richtig ist, klären Sie in Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung.
Die Regel verlangt: Kommt Z in einer Position, einem Nachlass oder Zuschlag vor, muss es genau eine Aufschlüsselung (BG-23) mit Z geben – nicht keine und nicht zwei. Da der Satz immer 0 % ist, gibt es keinen Grund für mehrere Z-Gruppen. Ort: UBL cac:TaxTotal/cac:TaxSubtotal, CII ram:ApplicableHeaderTradeSettlement/ram:ApplicableTradeTax.
Typische Ursachen
- Die Software erzeugt pro Position eine eigene Z-Aufschlüsselung.
- Z-Positionen werden in der Aufschlüsselung als E oder S geführt.
- Die Aufschlüsselung für 0 % wird ganz weggelassen.
So beheben Sie den Fehler
- Prüfen Sie, ob die Rechnung eine Z-Aufschlüsselung enthält.
- Fehlt sie: eine Gruppe mit Kategorie
Z, Satz0, Steuerbetrag0.00und der Summe der Z-Nettobeträge anlegen. - Gibt es mehrere: zu einer Gruppe zusammenfassen.
- Erneut validieren.
Wo die Regel prüft (XPath)
- UBL
- /ubl:Invoice | /cn:CreditNote
- CII
- /rsm:CrossIndustryInvoice
Rechnung erneut prüfen
Legen Sie die korrigierte Datei hier ab. Die Prüfung läuft mit den offiziellen Regeln in Ihrem Browser.
E-Rechnung hier ablegen
XRechnung (UBL oder CII), ZUGFeRD und Factur-X als XML oder PDF. Gern auch mehrere Dateien auf einmal.
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