PEPPOL-EN16931-R005
Steuerwährung (BT-6) gleich Rechnungswährung
Wird eine Umsatzsteuer-Buchungswährung (BT-6) angegeben, muss sie sich von der Rechnungswährung (BT-5) unterscheiden.
- Regelwerk
- Peppol BIS Billing 3.0
- Stufe
- Fehler
- Betroffene Felder
- BT-5, BT-6
[PEPPOL-EN16931-R005]-VAT accounting currency code MUST be different from invoice currency code when provided.
Was bedeutet PEPPOL-EN16931-R005?
BT-6 „VAT accounting currency code“ ist nur nötig, wenn die Steuer zusätzlich in einer anderen Währung ausgewiesen werden muss, etwa bei einer Rechnung in USD an einen deutschen Kunden. Steht in BT-6 dieselbe Währung wie in BT-5, ist die Angabe überflüssig und widersprüchlich.
Geprüft wird in UBL cbc:TaxCurrencyCode gegen cbc:DocumentCurrencyCode, in CII ram:TaxCurrencyCode gegen ram:InvoiceCurrencyCode. Die Regel stammt aus Peppol BIS Billing 3.0, wurde aber von der KoSIT in die XRechnung-Prüfung übernommen und gilt daher auch für XRechnungen.
Typische Ursachen
- Software setzt TaxCurrencyCode immer auf EUR
- Vorlage aus Fremdwährungsrechnung übernommen
So beheben Sie den Fehler
- Entfernen Sie
cbc:TaxCurrencyCodebzw.ram:TaxCurrencyCode, wenn die Rechnung ohnehin in der Buchungswährung steht. - Entfernen Sie dann auch den zusätzlichen Steuerbetrag in Buchungswährung (BT-111).
Wo die Regel prüft (XPath)
- UBL
- cbc:TaxCurrencyCode
- CII
- ram:ApplicableHeaderTradeSettlement
Rechnung erneut prüfen
Legen Sie die korrigierte Datei hier ab. Die Prüfung läuft mit den offiziellen Regeln in Ihrem Browser.
E-Rechnung hier ablegen
XRechnung (UBL oder CII), ZUGFeRD und Factur-X als XML oder PDF. Gern auch mehrere Dateien auf einmal.
Ihre Rechnung verlässt nie Ihren Browser.
Prüfung und Anzeige laufen auf Ihrem Gerät, es wird nichts hochgeladen oder gespeichert.
Ohne Datei testen: