BR-G-04
Zuschlag mit Ausfuhr (G) ohne USt-IdNr. des Verkäufers
Ein Zuschlag auf Belegebene mit Kategorie G erfordert die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31) oder Steuervertreters (BT-63).
- Regelwerk
- EN 16931 (CEN)
- Stufe
- Fehler
- Betroffene Felder
- BT-31, BT-63, BT-102, BG-21
[BR-G-04]-An Invoice that contains a Document level charge (BG-21) where the Document level charge VAT category code (BT-102) is "Export outside the EU" shall contain the Seller VAT Identifier (BT-31) or the Seller tax representative VAT identifier (BT-63).
Was bedeutet BR-G-04?
Typischer Fall: Frachtkosten zu einer Exportlieferung werden als Zuschlag auf Belegebene (BG-21) mit der Kategorie G (BT-102) ausgewiesen. Dann muss die Rechnung die USt-IdNr. des Verkäufers (BT-31) oder seines Steuervertreters (BT-63) enthalten.
Ort: UBL cac:AllowanceCharge mit cbc:ChargeIndicator = true, CII ram:SpecifiedTradeAllowanceCharge mit ChargeIndicator = true.
Dasselbe gilt für Verpackungs- oder Versicherungszuschläge. Eine Steuernummer (BT-32) allein reicht bei Ausfuhren nicht aus; hinterlegen Sie die USt-IdNr. mit dem Steuerschema VAT.
Typische Ursachen
- Exportfracht als Zuschlag ohne USt-IdNr. des Verkäufers.
- Steuerregistrierung mit falschem Schema exportiert.
So beheben Sie den Fehler
- USt-IdNr. in den Firmendaten erfassen.
- Rechnung neu erzeugen und validieren.
Wo die Regel prüft (XPath)
- UBL
- /ubl:Invoice | /cn:CreditNote
- CII
- //ram:SpecifiedTradeAllowanceCharge[ram:ChargeIndicator/udt:Indicator=true()]/ram:CategoryTradeTax[ram:CategoryCode = 'G'][upper-case(ram:TypeCode) = 'VAT']
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