BR-G-09
Ausfuhr (G): Steuerbetrag (BT-117) ist nicht 0
Der Steuerbetrag einer Umsatzsteueraufschlüsselung mit Kategorie G muss 0 sein.
- Regelwerk
- EN 16931 (CEN)
- Stufe
- Fehler
- Betroffene Felder
- BT-117, BT-118, BG-23
[BR-G-09]-The VAT category tax amount (BT-117) in a VAT breakdown (BG-23) where the VAT category code (BT-118) is "Export outside the EU" shall be 0 (zero).
Was bedeutet BR-G-09?
Steuerfreie Ausfuhrlieferungen enthalten keine Umsatzsteuer. Der Steuerbetrag der G-Aufschlüsselung (BT-117) muss deshalb 0 sein. Weicht er ab, hat die Software vermutlich mit einem Standardsatz gerechnet.
Ort: UBL cac:TaxTotal/cac:TaxSubtotal/cbc:TaxAmount, CII ram:ApplicableHeaderTradeSettlement/ram:ApplicableTradeTax/ram:CalculatedAmount.
Weisen Sie bei einer Ausfuhr trotzdem Steuer aus, kann diese nach § 14c UStG geschuldet sein. Häufige Ursache ist ein Steuerschlüssel, der das Kundenland nicht berücksichtigt. Kontrollieren Sie auch den Satz in BT-119 (muss 0 sein) und den Befreiungsgrund der Aufschlüsselung.
Typische Ursachen
- Steuer mit 19 % berechnet.
- Betrag aus anderer Gruppe übernommen.
So beheben Sie den Fehler
- Steuerbetrag auf
0.00setzen. - Summen (BT-110, BT-112, BT-115) neu berechnen.
- Neu validieren.
Wo die Regel prüft (XPath)
- UBL
- /*/cac:TaxTotal/cac:TaxSubtotal/cac:TaxCategory[normalize-space(cbc:ID) = 'G'][cac:TaxScheme/normalize-space(upper-case(cbc:ID))='VAT']
- CII
- //rsm:SupplyChainTradeTransaction/ram:ApplicableHeaderTradeSettlement/ram:ApplicableTradeTax/ram:CategoryCode[. = 'G'][upper-case(../ram:TypeCode) = 'VAT']
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